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Lufthansa muss Prozesskosten von EU und Rheinland-Pfalz tragen

Lufthansa ist im Rechtsstreit um Finanzhilfen für den Flughafen Frankfurt-Hahn im Hunsrück unterlegen. Der Gerichtshofs der Europäischen Union wies am Donnerstag (20. Januar) eine Klage der Fluggesellschaft gegen die Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz für den Airport als unzulässig ab.

«Die Deutsche Lufthansa AG trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission und des Landes Rheinland-Pfalz», heißt es im Urteil des Gerichtshofes.