«Ein einmotoriges, zweisitziges Leichtflugzeug kollidierte am 26. Juni um 17.55 Uhr in der Nähe des dritten östlichen Rings im Bezirk Chaoyang mit einem Hochhaus», das waren die einzigen spärlichen Informationen, welche die chinesischen Behörden erst knapp 24 Stunden nach dem Ereignis am vergangenen Samstag mitteilten. Vor dem Einschlag hatten die Fluglotsen versucht, Kontakt zum Piloten aufzunehmen, erhielten aber keine Antwort.
Das Hochhaus ist allerdings nicht irgendein Hochhaus, sondern der Citic Tower, mit 528 Metern der höchste Wolkenkratzer Pekings. Er liegt unweit des abgeschotteten Regierungskomplexes, in dem die chinesische Regierung ihren Sitz hat. Neben dem Piloten, der bei dem Absturz ums Leben kam, wurden rund ein Dutzend weitere Menschen am Boden verletzt.
Flugzeuge müssen am Boden bleiben
Ob es sich bei dem Vorfall um einen Unfall oder um Absicht handelte, ist weiterhin unklar, die Ermittlungen laufen noch. Klar werden dagegen langsam die Auswirkungen des Ereignisses. Nach Informationen der «Financial Times» reagiert die chinesische Führung mit einem knallharten Kurs und hat die allgemeine Luftfahrt im ganzen Land faktisch verboten.
Mehrere Betreiber von Kleinflugzeugen sowie ein Segelflugunternehmen hätten gegenüber der Financial Times bestätigt, dass ihre Maschinen seit dem Wochenende am Boden bleiben müssten. Ein Mitarbeitender eines Fallschirmsprung- und Gleitschirmclubs auf der südchinesischen Insel Hainan sagte der Zeitung, dass sämtliche Aktivitäten, die Fliegen erforderten, untersagt worden seien. Ein Zeitplan für eine Aufhebung sei nicht in Sicht.
Auch Flugschulen dürfen nicht mehr starten
Offiziell hat sich die chinesische Luftfahrtbehörde CAAC bisher nicht zu der Maßnahme geäußert. Laut dem Portal One Mile at a Time betreffe das Flugverbot private Kleinflugzeuge, Business-Jets sowie Flüge zur Pilotenausbildung. Auch Flugschulen hätten demnach ihren Betrieb einstellen müssen. Rettungs- und Noteinsatzflüge seien von der Regelung ausgenommen. Ein Zeitplan für eine Aufhebung ist nicht in Sicht.
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