In den 1960er Jahren arbeiteten Ingenieure weltweit an Überschallflugzeugen, sowohl militärisch als auch zivil. Während in Europa die Concorde und in der Sowjetunion die Tu-144 entwickelt wurden, arbeiteten US-Ingenieure an der Boeing 2707. Das Problem: Überschallflüge erzeugen beim Durchbrechen der Schallmauer einen lauten Knall, der am Boden zu hören ist.
Um die Auswirkungen auf die Bevölkerung zu testen, experimentierte die FAA mit der «Operation Bongo II» 1964 in Oklahoma City. Zwischen Februar und Juli erzeugten Kampfjets und Bomber 1253 Überschallknalle über der Stadt. Innerhalb weniger Wochen gingen dabei Hunderte Fensterscheiben zu Bruch und Tausende Beschwerden aus der Bevölkerung ein. Die Tests wurden vorzeitig abgebrochen. Der öffentliche Widerstand wuchs weiter.
Trump hat Änderung angeordnet
1971 stellte Boeing das Projekt Boeing 2707 ein. Zwei Jahre später wurden dann auch zivile Überschallflüge über den USA generell verboten. Bis jetzt. Die US-Luftfahrtbehörde FAA hat am 30. Juni mitgeteilt, dass sie das Verbot aufheben will. Die Neuregelung sieht vor, das Verbot durch einen lärmbasierten Maßstab zu ersetzen. Flugzeuge dürfen künftig mit Überschallgeschwindigkeit fliegen, solange der Überschallknall am Boden einen gewissen Wert nicht überschreitet.
Die Neuregelung geht auf eine Exekutivanordnung von Präsident Donald Trump vom Juni 2025 zurück, die der FAA vorschreibt, das Verbot von Überschallflügen über Land aufzuheben. Begründet wird der Vorstoß mit verbesserter Technik.
Rechtliche Grundlage für Überschallflüge
Anfang 2025 durchbrach der Demonstrator XB-1 mehrfach die Schallmauer, ohne dass am Boden ein Knall zu hören gewesen sei. Die Overture selbst soll frühestens 2027 abheben. Auch Spike Aerospace arbeitet an einem Überschall-Businessjet für bis zu 18 Passagiere.
Testflüge künftig nicht mehr generell illegal
Mit der Neuregelung steigt die Wahrscheinlichkeit von Tests, Demonstrationen und schließlich begrenzten Überschallflügen über Land, da diese außerhalb speziell genehmigter Testflüge künftig nicht mehr generell illegal wären. Wann das Verbot tatsächlich aufgehoben wird, lässt der Entwurf offen. In einem ersten Schritt hat die Öffentlichkeit 45 Tage Zeit, Stellung zu nehmen.
Die finalen Lärmstandards müssen bis zum 6. Juni 2027 vorliegen. Der jetzige Entwurf ist erst der erste Schritt. Eine zweite Regel zu Lärmgrenzwerten bei Start und Landung will die Behörde noch dieses Jahr nachreichen.
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