Flughafen Dortmund: Oberverwaltungsgericht bestätigt Betriebszeitenerweiterung

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Freitag (23. August) die von der Bezirksregierung Münster erteilte Betriebszeitenerweiterung für den Dortmund Airport bestätigt. Die zweite Ergänzungsgenehmigung vom 9. Juni 2023, die es dem Flughafen ermöglicht, auch die abendlichen Randstunden für den Flugverkehr zu nutzen, wurde zuletzt von drei Privatpersonen beklagt. Diese Klage wurde nun abgewiesen.

Mit der heute erteilten Bestätigung gelten am Dortmund Airport weiterhin folgende Betriebszeiten:

- Planmäßige Starts von 06:00 bis 22:00 Uhr; verspätete Starts bis 22:30 Uhr

- Planmäßige Landungen von 06:00 bis 22:00 Uhr (plus durchschnittlich vier planmäßige Landungen pro Tag bis 23:00 Uhr); verspätete Landungen bis 23:30 Uhr

- Monatlich sind insgesamt 16 verspätete Starts und Landungen erlaubt (weitere bedürfen der Zustimmung der örtlichen Luftaufsicht).

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