Flugzeug: Wenn einer eine Flugreise tut, kann er was erleben... mitunter auch Unangenehmes.
Beförderungsbedingungen

Was Airlines mit Passagieren tun dürfen

Wer ein Flugticket kauft, schließt mit der Airline einen Vertrag ab. Was wirklich darin steht, wissen wohl die wenigsten Passagiere genau. Ein Überblick über wichtige Punkte.

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Dürfen die sowas? Der Vorfall an Bord eines Flugzeuges von United Airlines sorgt weltweit für Aufruhr und Fragen. Viele sind erstaunt, dass Fluggesellschaften einen Passagier einfach ausladen dürfen. Doch wer ein Ticket bucht, schließt einen Vertrag mit der Fluggesellschaft ab. Und Teil dieses Vertrages sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Tarif- und Beförderungsbedingungen. Das hat Folgen:

Airlines dürfen Aufschläge auf bezahlte Tickets verlangen

Wenn jemand den Hinflug nicht antritt, aber später doch zurückfliegen will, greifen die Bedingungen der Airlines. Oftmals sind Hin- und Rückflugtickets deutlich günstiger als einfache Flüge. Daher ist es finanziell verlockend, einfach beide Strecken zu buchen, wenn man eigentlich nur den zweiten Flug davon braucht. Doch das verhindern die Anbieter.

In ihren Beförderungsbedingungen hält beispielsweise Lufthansa fest: «Sofern Sie sich für einen Tarif entschieden haben, der die Einhaltung einer festen Flugscheinreihenfolge vorsieht, beachten Sie bitte: wird die Beförderung nicht auf allen oder nicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge der einzelnen Teilstrecken bei ansonsten unveränderten Reisedaten angetreten, werden wir den Flugpreis entsprechend Ihrer geänderten Streckenführung nachkalkulieren». Das heißt: Es kann ein happiger Aufschlag verlangt werden.

Airlines dürfen Passagiere ausladen

Das Thema Überbuchung ist seit dem Vorfall bei United in aller Munde. In der Tat ist es normal, dass Fluggesellschaften mehr Tickets für Flüge verkaufen, als Sitze verfügbar sind. Denn es gibt viele Passagiere, die ganz einfach nicht am Check-in erscheinen. Das sind zumeist Leute, die flexible Tarife gewählt haben oder mehrere Tickets gebucht haben, weil sie nicht genau wissen, wie sich ihre Pläne entwickeln. Bei Lufthansa kommt das jährlich rund 3 Millionen Mal vor. Im Branchenjargon nennt man einen solchen Vorfall einen No-Show.

Die Fluggesellschaften errechnen mit Computerprogrammen, welche Nachfrage wo wann zu erwarten ist und mit wie vielen No-Shows zu rechnen ist. So können sie ihre Flüge besser auslasten. Manchmal liegt die Prognose falsch. Dann müssen Fluggäste mit bezahlten Tickets aussteigen oder dürften gar nicht erst einsteigen. «Bei der Vergabe der verfügbaren Plätze werden wir unbegleiteten Kindern, kranken und behinderten Fluggästen Vorrang einräumen. Ansonsten werden die Fluggäste in der Reihenfolge ihres Eintreffens und unter angemessener Berücksichtigung ihrer Interessen zur Beförderung angenommen» hält Lufthansa in den Beförderungsbedingungen fest. Wer sitzen gelassen wird, hat jedoch ein Anrecht auf Entschädigung gemäß EU-Richtlinien.

Airlines dürfen Passagiere in tiefere Klassen setzen

Bei Überbuchungen kann es vorkommen, dass es für gewisse Passagiere in der gebuchten Klasse keinen Platz mehr hat. Dann können sie herab gestuft werden - etwa von der Premium Economy in die Economy. Wem das passiert, der hat aber Anrecht auf eine Ausgleichsleistung innerhalb von sieben Tagen. Bei Langstreckenflügen beträgt sie bei Lufthansa beispielsweise 75 Prozent des bezahlten Flugpreises pro Segment. Fluglinien werden aber generell versuchen, solche Herabstufungen zu vermeiden.

Airlines dürfen Passagiere fesseln

Kabelbinder oder Handschellen gehören zur Standardausrüstung an Bord von Flugzeugen. Aus gutem Grund. Wird ein Fluggast ausfällig oder droht mit Gewalt, kann er gefesselt werden. Dies wird dann gemacht, wenn er eine Gefahr für Flugzeug, Personen und Gegenstände an Bord darstellt. Zur Maßnahme greift die Besatzung auch, wenn sie in ihrer Arbeit behindert oder ihren Anweisungen nicht Folge geleistet wird. Bei Lufthansa heißt es dazu: «Wir behalten uns das Recht vor, die zur Verhinderung dieses Verhaltens notwendigen Maßnahmen bis hin zur Fesselung zu ergreifen».

Airlines dürfen Passagierdaten weitergeben

Datenschutz ist ein heikles Thema. Die meisten Fluglinien nehmen es Ernst. Dennoch geben sie Passagierdaten automatisch an ausländische Behörden weiter - weil sie dazu verpflichtet sind. Das ist eine Folge der Anschläge vom 11. September 2001. Die USA verlangen seither ausführliche Passagierdaten von Fluggesellschaften: Namen, Geburtsdatum und Geschlecht auch Nationalität, Wohnstaat, Passnummer und Gültigkeitsdatum sowie alle Angaben zur Flugbuchung inklusive Menüvorlieben und Kreditkartendetails.

Nicht nur die USA, auch Australien, China, Japan, Kanada, Russland, Spanien, die Türkei und das Vereinigte Königreich verlangen ähnliche Angaben. Dazu hat der Passagier mit dem Kauf des Tickets und der Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ja gesagt.

Airlines dürfen Entschädigungen verweigern

Die Fluggastrechte sind in der EU klar geregelt. Wenn Flüge annulliert werden oder verspätet sind, gibt es Entschädigungszahlungen. Doch es gibt auch Gründe, die keine Zahlung auslösen: schlechtes Wetter, politische Unruhen, Streiks, Sicherheitsrisiken oder unerwartete Flugsicherheitsmängel.

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