Europäisches Gericht: Staatliche Hilfe an Austrian Airlines ist rechtens

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Luftfahrt

Die Klage von Ryanair und Lauda gegen die Beihilfegenehmigung für die österreichische Lufthansa-Tochter wurde am Mittwoch (14. Juli) vom Europäischen Gericht abgewiesen. Die beiden Airlines klagten gegen die im vergangenen Jahr von der Europäischen Kommission genehmigte staatliche Beihilfe in Höhe von 150 Millionen Euro an Austrian Airlines. Laut dem Urteil stellt diese Maßnahme keine Diskriminierung von Ryanair und Laudamotion dar.

«Angesichts der vorstehenden Erwägungen bestätigt das Gericht, dass die Kommission entgegen dem Vorbringen von Ryanair und Laudamotion nicht nur sämtliche den Luftfahrtunternehmen der Lufthansa Group gewährten Beihilfemaßnahmen, sondern auch deren Zusammenspiel geprüft hat. In Anbetracht der auf sämtliche zugunsten der Lufthansa Group erlassenen Maßnahmen anwendbaren Abzugsregelung kommt das Gericht im Übrigen zu dem Schluss, dass keine konkrete Gefahr besteht, dass durch die AUA gewährte in Rede stehende Maßnahme auch andere Luftfahrtunternehmen der Lufthansa Group begünstigt werden könnten», so die Richter.

Und weiter: «Sodann stellt das Gericht klar, dass, soweit die durch die in Rede stehende Maßnahme eingeführte Ungleichbehandlung zwischen AUA und anderen in Österreich tätigen Luftfahrtunternehmen einer Diskriminierung gleichgesetzt werden kann, diese unter den Umständen des vorliegenden Falls gerechtfertigt war. Insbesondere aufgrund der wesentlichen Bedeutung, die AUA im Hinblick auf die Luftverkehrsanbindung Österreichs zukommt, ist die Ungleichbehandlung zugunsten von AUA nämlich im Hinblick auf die Beseitigung der Schäden, die dieser Gesellschaft aufgrund der Reisebeschränkungen und anderen Eindämmungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie entstanden sind, angemessen und geht nicht über das hinaus, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist.»

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