Europäisches Gericht: Staatliche Hilfe an Austrian Airlines ist rechtens

Top-Jobs

Goldeck Logo

Kapitän Pilatus PC-12NGX (f/m/d)

Goldeck-Flug Gesellschaft m.b.H.
Vollzeit
Top jobs
Wien / Wiener Neustadt
Österreich
Feste Anstellung
Business Aviation
Sparfell Logo

Captain/First Officer Embraer 550 / Legacy 500 (m/f)

SPARFELL Luftfahrt GmbH
Vollzeit
Vienna
Top jobs
Österreich
Feste Anstellung
Business Aviation

Die Klage von Ryanair und Lauda gegen die Beihilfegenehmigung für die österreichische Lufthansa-Tochter wurde am Mittwoch (14. Juli) vom Europäischen Gericht abgewiesen. Die beiden Airlines klagten gegen die im vergangenen Jahr von der Europäischen Kommission genehmigte staatliche Beihilfe in Höhe von 150 Millionen Euro an Austrian Airlines. Laut dem Urteil stellt diese Maßnahme keine Diskriminierung von Ryanair und Laudamotion dar.

«Angesichts der vorstehenden Erwägungen bestätigt das Gericht, dass die Kommission entgegen dem Vorbringen von Ryanair und Laudamotion nicht nur sämtliche den Luftfahrtunternehmen der Lufthansa Group gewährten Beihilfemaßnahmen, sondern auch deren Zusammenspiel geprüft hat. In Anbetracht der auf sämtliche zugunsten der Lufthansa Group erlassenen Maßnahmen anwendbaren Abzugsregelung kommt das Gericht im Übrigen zu dem Schluss, dass keine konkrete Gefahr besteht, dass durch die AUA gewährte in Rede stehende Maßnahme auch andere Luftfahrtunternehmen der Lufthansa Group begünstigt werden könnten», so die Richter.

Und weiter: «Sodann stellt das Gericht klar, dass, soweit die durch die in Rede stehende Maßnahme eingeführte Ungleichbehandlung zwischen AUA und anderen in Österreich tätigen Luftfahrtunternehmen einer Diskriminierung gleichgesetzt werden kann, diese unter den Umständen des vorliegenden Falls gerechtfertigt war. Insbesondere aufgrund der wesentlichen Bedeutung, die AUA im Hinblick auf die Luftverkehrsanbindung Österreichs zukommt, ist die Ungleichbehandlung zugunsten von AUA nämlich im Hinblick auf die Beseitigung der Schäden, die dieser Gesellschaft aufgrund der Reisebeschränkungen und anderen Eindämmungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie entstanden sind, angemessen und geht nicht über das hinaus, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist.»

Video

Boeing AH-64 Apache - in 19 Armeen rund um den Erdball unterwegs
Militärfluggeräte kommen und gehen. Der Apache bleibt. Der Kampfhubschrauber flog vor mehr als 50 Jahren zum ersten Mal und wird wohl noch bis 2060 im Dienst der US Army und weiterer Armeen bleiben. Dies liegt nicht nur an seiner Panzerung und seiner Wendigkeit.
gerard al fil
Gérard Al-Fil
leav damakus syrien wassersalut
Mit Leav fliegt wieder eine deutsche Fluglinie nach Syrien und baut ihr Angebot direkt aus. Sundair soll bald folgen. Auch Eurowings zeigte in der Vergangenheit Interesse - will aktuell aber noch nicht wieder das Land ansteuern.
Timo Nowack
Timo Nowack
Canadair CL-415 beim Wasser tanken: Das Flugzeug ist Teil des EU-Katastrophenschutzes.
Während in Frankreich, Spanien und Italien Zehntausende vor den Flammen fliehen, mobilisiert die EU ihre Löschflugzeugflotte Resc EU. Doch die Maschinen sind im Schnitt über 30 Jahre alt. Ersatz ist bereits bestellt, kommt aber erst 2028.
Benjamin Recklies
Benjamin Recklies