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EU-Parlament will Absicherung im Falle von Airlinepleiten

Am Donnerstag (24. Oktober 2019) verabschiedete das Europäische Parlament einen Beschluss zu den negativen Auswirkungen von Airlinepleiten.  Es forderte einen Schutz der Verbraucher vor Insolvenzen von Fluggesellschaften. Aber auch Angestellte sollen besser geschützt werden.

Die offizielle Mitteilung des EU-Parlaments dazu:

In einer angenommenen Entschließung äußern die Abgeordneten des Europäischen Parlaments ihre Besorgnis über die Folgen der Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook: der Verlust tausender Arbeitsplätze, Schwierigkeiten für kleine und mittlere Unternehmen, Schäden für den Tourismussektor und rund 600.000 gestrandeten Reisende. Die Regierungen der EU-Staaten sollten den Europäischen Sozialfonds und den Fonds für die Anpassung an die Globalisierung nutzen, um entlassenen Arbeitnehmern und Unternehmen zu helfen, die durch den Zusammenbruch Thomas Cooks geschädigt wurden. Außerdem sollte die Kommission EU-Instrumente prüfen, die den Schaden für den Tourismussektor ausgleichen könnten, so die Abgeordneten.

Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten außerdem sicherstellen, dass den von der Insolvenz betroffenen Arbeitnehmern ihre erworbenen Löhne und Rentenleistungen garantiert werden. Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass 32 Fluggesellschaften seit 2017 in Konkurs gegangen sind. Sie bitten die Kommission zu prüfen, ob neue Maßnahmen erforderlich sind, um solche Situationen zu verhindern.

Die Gründe, die zur Insolvenz von Thomas Cook geführt haben, sollten untersucht werden, sagen die Abgeordneten. Sie weisen darauf hin, dass die britische Regierung bereits über die finanzielle Situation des Konzerns informiert gewesen war und dass die Regeln geändert werden könnten, um die finanzielle Situation von Fluggesellschaften besser zu überwachen. Als letztes Mittel könnten staatliche Beihilfen in Betracht gezogen werden, um die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen abzumildern.

Um den Verbraucherschutz im Fall einer Insolvenz zu verbessern, sollten Garantiefonds oder Versicherungsverträge von Fluggesellschaften in die EU-Bestimmungen über Fluggastrechte aufgenommen werden. Diese werden derzeit überarbeitet, eine Einigung der EU-Mitgliedstaaten auf ihren gemeinsamen Standpunkt steht noch aus. Die Abgeordneten fordern die Kommission auch auf, einen Vorschlag über das Recht der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung vorzulegen, sowie über Antizipation und Management von Umstrukturierungen im Einklang mit der im Januar 2013 angenommenen Entschließung des Parlaments.

Schließlich betonen die Abgeordneten, dass der Tourismussektor, der durch den Zusammenbruch von Thomas Cook schwer geschädigt wurde, mehr als 10 Prozent des gesamten BIP der EU erwirtschaftet und ein Impulsgeber für andere Sektoren ist. Der Sektor sollte daher in die Prioritäten der Kommission aufgenommen werden und im nächsten EU-Haushalt eine Haushaltslinie enthalten.