Letzte Aktualisierung: um 20:18 Uhr

Easa: Passagiere ohne Maske sollen aus Flugzeug entfernt werden

Die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit Easa hat aufgrund der Richtlinien der EU-Kommission verfeinerte Empfehlungen für den Luftverkehr nach der Corona-Pause publiziert. Die wichtigsten Punkte sind:

Das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken sollte allen Fluggästen und Personen innerhalb des Flughafens und des Flugzeugs empfohlen werden, und zwar von dem Zeitpunkt an, zu dem sie das Abfertigungsgebäude am Abflugflughafen betreten, bis sie das Abfertigungsgebäude am Zielflughafen verlassen.

Fluggäste, die sich nicht an die geltenden Präventivmaßnahmen halten, sollten der Zugang zum Abfertigungsgebäude des Flughafens, zur Flugzeugkabine verweigert werden. Wer sich weigert, muss den Flughafen oder das Flugzeug verlassen – wenn nötig mithilfe der Behörden.

Flugzeugbetreiber und Flughafenbetreiber sollten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass Passagiere nicht länger als 30 Minuten ohne ordnungsgemäße Belüftung an Bord eines Flugzeugs bleiben.

Fluggesellschaften sollten den Service an Bord auf das zur Gewährleistung von Komfort- und Wohlfühlstandards für Fluggäste notwendige Minimum reduzieren und den Kontakt zwischen Besatzungsmitgliedern und Fluggästen begrenzen, wobei die Flugdauer angemessen zu berücksichtigen ist.

Überall dort, wo das Personal von einem festen Standort aus mit den Fluggästen interagiert, wie zum Beispiel , aber nicht ausschließlich, beim Check-in, beim Ticketverkauf, bei der Passkontrolle und an Informationsschaltern, sollten Schutzschirme installiert werden.

Mitarbeiter, die direkt mit Fluggästen interagieren (etwa Sicherheitskontrollbeamte, Assistenten für Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität, Reinigungspersonal und so weiter) sollten eine medizinische Gesichtsmaske, Handschuhe und ihre Uniformen tragen; die Uniformen sollten täglich gewechselt werden, und wo die Uniformen nicht täglich gewechselt werden können, sollte alternativ ein Schutzanzug verwendet werden

Die Grundlagen der EU-Richtlinien lesen Sie hier nach. Den Bericht der Easa können Sie hier herunterladen.