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Bazl erhöht Gebühr für Eintragung von Flugzeugen

Die Schweizer Regierung hat am Mittwoch (3. Februar) die Revision der Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Zivilluftfahrt Bazl verabschiedet. Sie tritt am 1. März 2021 in Kraft. Mit dieser Revision werden verschiedene Bestimmungen aktualisiert, die Gebühren für die Dienstleistungen angepasst und die Berechnungsmethode einiger dieser Dienstleistungen vereinfacht. So wurde beispielsweise die Gebühr für die Eintragung eines Flugzeugs mit einem Abfluggewicht über 5700 Kilogramm oder eines mehrmotorigen Hubschraubers im Luftfahrzeugregister von 600 auf 800 Franken erhöht. In anderen Fällen wurden die Gebühren gesenkt: Demnach werden für eine amtliche Bescheinigung der Löschung im Luftfahrzeugregister oder der Nichteintragung neu 60 anstatt 110 Franken erhoben.