Wenn Fluggesellschaften innerdeutsche Strecken wie Berlin–Frankfurt aufnehmen wollen, ist das größte Hindernis oft der Erhalt passender Start- und Landerechte (Slots). Die großen deutschen Flughäfen sind slotkoordiniert, sodass die Vergabe nach festen Regeln erfolgt. Was sie nicht dürfen, ist, sich mit der Konkurrenz zur Koordinierung der Flugpläne abzustimmen.
Jede Fluggesellschaft darf selbst entscheiden, wann und wie oft sie eine Strecke fliegt. Dies stärkt den Wettbewerb und kommt letztlich den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugute. Absprachen zwischen Wettbewerbern über Flugpläne, Preise oder Kapazitäten wären sogar kartellrechtlich bedenklich und könnten gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen oder das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen.
Japan zwingt Airlines zur gemeinsamen Flugplanung
Japan geht einen anderen Weg. Das Ministerium für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus hat im Mai eine Expertenkommission eingesetzt, die Vorschläge erarbeiten sollte, wie unrentable Strecken langfristig erhalten bleiben könnten. Aufgrund der Konkurrenzsituation gelten viele Strecken in Japan, insbesondere in abgelegenen Gebieten und zu verschiedenen Inseln, als unwirtschaftlich.
Der Vorschlag der Experten hat es in sich: Airlines sollen ihre Flugpläne künftig miteinander abstimmen. Bei Flügen zu abgelegenen Zielen sollen die Airlines gemeinsam die Anzahl der täglichen Flüge festlegen. Das würde die Auslastung und letztlich die Rentabilität erhöhen. Zudem soll es mehr Verbindungen tagsüber geben. Den Airlines wird es auch erlaubt, diese Flüge im Codeshare zu fliegen.
Fluggesellschaften dürfen nicht weniger fliegen
Auch bei Verbindungen zwischen Großstädten wie Tokio, Sapporo und Fukuoka dürfen Airlines bei der Koordinierung ihrer Flugpläne zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit soll unter Einhaltung des Kartellrechts erfolgen. Ziel ist es, zu verhindern, dass zu viele Flüge zur gleichen Zeit starten. Das Ministerium kündigt an, zu überwachen, ob Fluggesellschaften übermäßige Gewinne erzielen und bei Verstößen einzugreifen.
Um sicherzustellen, dass die Anzahl der verfügbaren Flüge nicht abnimmt, werden die Fluggesellschaften verpflichtet, ihre bisherige Anzahl an Inlandsflügen beizubehalten. Laut dem Portal Japan News haben die sechs größten Airlines des Landes mit ihren Inlandsflügen Verluste eingeflogen.
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