Weil sie bei der Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Frankfurt wiederholt behauptete, ihre mitgebrachte Rumflasche enthalte Sprengstoff, hat eine 32-jährige Schweizerin nicht nur ihren Weiterflug verpasst, sondern sich auch ein Strafverfahren eingehandelt. Sie war zuvor aus Mauritius eingereist und sollte am Dienstag (3. Juni) nach Hause fliegen.
Aus Ärger über einen routinemäßigen Sprengstofftest äußerte sie gegenüber dem Sicherheitspersonal und der Bundespolizei mehrfach, die Flasche enthalte Sprengstoff – ein Scherz, der gravierende Folgen hatte. Spezialkräfte stellten die Ungefährlichkeit der Flasche fest, dennoch wird nun wegen Vortäuschens einer Straftat und Störung des öffentlichen Friedens gegen die Frau ermittelt.