Pfefferspray im Handgepäck: Passagier muss am Flughafen Hamburg 400 Euro zahlen

Am Samstag (14. Dezember) wollte ein 24-jähriger Südafrikaner von Hamburg nach München fliegen. Bei der Sicherheitskontrolle entdeckten Mitarbeitende ein nicht zugelassenes Pfefferspray in seinem Rucksack. Da weder Prüfzeichen noch eine Kennzeichnung zur Tierabwehr vorhanden waren, stuft das Waffengesetz den Gegenstand als verboten ein. Die Bundespolizei stellte das Pfefferspray sicher und leitete ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Der Mann musste eine Sicherheitsleistung von 400 Euro zahlen und verpasste seinen Flug. Eine Stellungnahme zum Vorfall lehnte er ab, wie die Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg meldet.

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