Nachdem Flug OS434 im Sommer 2024 in einen schweren Hagelsturm geriet und der Airbus A320 schweren Schaden nahm, dürfen Flugdatenschreiber und Cockpit-Stimmenrekorder des Airbus A320 nicht von der Staatsanwaltschaft ausgewertet werden. Das Oberlandesgericht Wien gab einer Beschwerde von Austrian Airlines und der betroffenen Cockpitbesatzung statt, wie der Rundfunkanbieter ORF berichtet. Die Geräte des A320 mit dem Kennzeichen OE-LBM müssen zurückgegeben werden. Sie waren vei der Unfallermittlung ausgelesen worden. Sie können in einem Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Gemeingefährdung aber nicht verwendet werden.
Der Flug von Austrian Airlines von Mallorca nach Wien war in ein schweres Unwetter geraten und stark beschädigt worden. Juristisch gilt der Vorfall jedoch nicht als Unfall, sondern als schwere Störung. Eine Beschlagnahme und Auswertung der Aufzeichnungen durch die Staarsanwaltschaft ist nach geltendem Recht nur bei einem Unfall zulässig.
Ein Passagieranwalt kritisierte die Entscheidung scharf und prüft weitere rechtliche Schritte. Austrian Airlines kommentiert: «Wir nehmen positiv zur Kenntnis, dass unsere rechtliche Einordnung zur Frage des Prozederes in dieser Causa nunmehr vom Oberlandesgericht Wien bestätigt wurde. Demnach ist aufgrund des Just culture-Prinzips allein die SUB bzw. jetzt die BFU für die Auswertung der Flugaufzeichnungen in dieser Causa zuständig». Selbstverständlich kooperiere man seit Beginn der Untersuchungen vollumfänglich mit den ermittelnden Stellen. «Austrian Airlines ist nach wie vor an einer raschen und vollumfänglichen Aufklärung des Vorfalls interessiert.»