Oberstes Gericht gibt Ex-Tap-Chefin im Zuständigkeitsstreit recht

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Das Oberste Gericht Portugals hat entschieden, dass die Schadenersatzklage der früheren Tap-Chefin Christine Ourmières-Widener vor dem Zivilgericht in Lissabon und nicht vor einem Verwaltungsgericht verhandelt wird. Die ehemalige Vorstandsvorsitzende fordert 5,9 Millionen Euro Entschädigung für ihre Abberufung im Jahr 2023. Nach der Entscheidung kann das Verfahren nun inhaltlich fortgesetzt werden, berichtet die Zeitung Expresso.

Ourmières-Widener erklärte, sie vertraue auf eine unabhängige Prüfung des Falls und sei weiterhin zu einer außergerichtlichen Einigung bereit. Tap hält dagegen an ihrer Rechtsauffassung fest und sieht lediglich eine Zahlung von 432.000 Euro als gerechtfertigt an. Die Managerin war im März 2023 nach dem Bericht der Finanzaufsicht über die umstrittene Abfindung für Ex-Managerin Alexandra Reis entlassen worden. Ihr Schadenersatzanspruch umfasst entgangene Vergütung bis zum Vertragsende 2025, Bonuszahlungen sowie eine Entschädigung für Reputationsschäden.

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