Die deutsche Gruppe führt zum 15. Januar neue Vorgaben für Powerbanks ein. Während des Fluges ist es künftig nicht mehr erlaubt, elektronische Geräte wie Smartphones oder Tablets über eine Powerbank zu laden. Zudem dürfen Powerbanks bei den Fluglinien von Lufthansa Group nicht über die Stromversorgung an Bord aufgeladen werden. Pro Passagier sind maximal zwei Geräte zulässig.
Powerbanks dürfen bei den Airlines von Lufthansa Group nicht im Gepäckfach über den Sitzen verstaut werden. Erlaubt ist nur die Aufbewahrung am Körper, in der Sitztasche oder im Handgepäck unter dem Vordersitz. Im aufgegebenen Gepäck bleiben sie verboten. Die maximale Batterieleistung beträgt 100 Wattstunden; zwischen 100 und 160 Wattstunden ist eine Genehmigung der Airline nötig. Ausgenommen ist die Versorgung essenzieller medizinischer Geräte. Entsprechende Regeln gelten auch für E-Zigaretten.