Der belgische Raad voor Vergunningsbetwistingen (Rat für Genehmigungsstreitigkeiten) hat die Umweltgenehmigung für den Flughafen Brüssel annulliert. Damit gab das Gericht einem Einspruch von Brussels Airlines statt. Die Fluggesellschaft hatte argumentiert, dass die Auflagen der flämischen Regierung den Betrieb des Flughafens unangemessen einschränken.
Trotz des Urteils darf der Flughafen vorerst weiter betrieben werden – bis spätestens Juli 2029. Die im Juli 2024 ausgelaufene alte Genehmigung war durch eine neue ersetzt worden, die unter anderem ein Fluglimit von 240.000 Bewegungen bis 2032 sowie deutliche Beschränkungen für Nachtflüge am Wochenende vorsah.
Das Gericht urteilte, die Auflagen hätten gegen EU-Recht verstoßen. Demnach hätte vor Einschränkungen im Flugbetrieb zunächst ein ausgewogenes Verfahren durchgeführt werden müssen. Flemische Umweltminister Jo Brouns kündigte an, dieses Verfahren nun nachzuholen.