Fraport erleidet Niederlage am Bundesarbeitsgericht

aeroTELEGRAPH

Am 21. Juni 2021 erklärte das Hessische Landesarbeitsgericht eine am 23. Mai 2018 durchgeführte Wahl der Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat der Fraport AG für unwirksam. Hintergrund war eine getrennte Wahl von Delegierten bei Fraport und bei Fraground, die dem Gericht zufolge unzulässig war. Das Unternehmen legte darauf hin eine Nichtzulassungsbeschwerde ein, die nun vom Bundesarbeitsgericht abgewiesen wurde. Betroffene Mitglieder der Arbeitnehmervertretung sind aus dem Aufsichtsrat des Flughafenbetreibers ausgeschieden.

Insgesamt besteht der Fraport-Aufsichtsrat aus 20 Personen. Drei vom Land Hessen, zwei der Stadt Frankfurt, fünf von Privataktionären, sowie zehn aus der Arbeitnehmervertretung. Von letzteren verbleibt aktuell nur noch eine Person, eine gerichtliche Ersatzbestellung für die neun fehlenden Mitglieder wurde vom Unternehmen beantragt. Weil mehr als die Hälfte der Mitglieder weiterhin an Stimmabgaben teilnehmen können, bleibt der Aufsichtsrat auch in der Zwischenzeit beschlussfähig. Die nächste Aufsichtsratssitzung findet im März statt.

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