Frankreich erkennt Brustkrebs bei Flugbegleiterin als Berufskrankheit an

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Erstmals in Frankreich ist die Brustkrebserkrankung einer ehemaligen Flugbegleiterin als Berufskrankheit anerkannt worden. Ein Gericht in Bayonne entschied kürzlich zugunsten von Sophie Lainault, die von 1989 bis 2019 für Air France auf Langstrecken arbeitete, etwa die Hälfte davon nachts. 2019 wurde bei ihr Brustkrebs diagnostiziert. Die sberichtete zuerst die Nachrichtenagentur AFP.

Das Gericht sah nach Angaben ihrer Anwältin genügend wissenschaftliche und epidemiologische Hinweise auf einen Zusammenhang mit Nachtarbeit, kosmischer Strahlung und Passivrauchen. Lainault selbst wies laut ihrer Krankenakte keine persönlichen Risikofaktoren auf. Das Urteil könnte für weitere Fälle von Kabinenpersonal in Frankreich Bedeutung erlangen.

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