Die Baugenehmigung für die dritte Startbahn am bayerischen Drehkreuz bleibt bestehen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, wie der Bayerische Rundfunk BR berichtet. Zur Begründung hieß es, der Flughafen München habe das Baurecht bereits in Anspruch genommen – etwa durch den Erwerb von Grundstücken und den Bau eines S-Bahntunnels, der Bestandteil der Genehmigung sei. Damit seien die Voraussetzungen erfüllt, um das Vorhaben weiterverfolgen zu dürfen.
Geklagt hatten unter anderem der Bund Naturschutz in Bayern, der Landkreis Freising sowie mehrere Anrainerkommunen. Sie zweifelten an der Gültigkeit der seit 2011 bestehenden Genehmigung. Doch das Gericht wies ihre Argumente zurück. Auch der Flughafen München hatte stets betont, dass vorbereitende Maßnahmen bereits umgesetzt worden seien.