EU-Kommission: Restrukturierungsbeihilfe für Condor war rechtens

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Die Europäische Kommission hat 321,2 Millionen Euro Restrukturierungsbeihilfe für den deutschen Ferienflieger genehmigt. Die Genehmigung folgt dem Urteil des EU-Gerichts vom Mai 2024, das eine frühere Entscheidung aufgehoben hatte. Condor hatte 2019 nach der Insolvenz der Thomas Cook Group Insolvenz angemeldet. Die Hilfe umfasst einen Schuldenerlass und eine Anpassung von Kreditkonditionen eines Darlehens von der staatlichen KfW.

Die Kommission stellte nun fest, dass Condor mit Investor Attestor über 70 Prozent der Restrukturierungskosten selbst trägt. Die Altaktionäre verloren ihre Anteile vollständig, wodurch eine ausreichende Lastenverteilung erreicht wurde. Wettbewerbsverzerrungen werden durch Schutzmaßnahmen begrenzt. Die Kommission kam daher zu dem Ergebnis, dass die Beihilfe mit den EU-Vorgaben vereinbar ist.

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