Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage der Billigairline gegen die Genehmigung deutscher Corona-Staatshilfen für den deutschen Ferienflieger abgewiesen. Die EU-Kommission hatte im Juli 2021 Hilfen in Höhe von 400 Millionen Euro für Condor genehmigt, um pandemiebedingte Schäden zwischen März und Dezember 2020 auszugleichen. Ryanair kritisierte, dass kein förmliches Prüfverfahren eingeleitet wurde, konnte jedoch laut Gericht nicht belegen, dass ernsthafte Zweifel an der Vereinbarkeit der Hilfen mit dem EU-Binnenmarkt bestanden. Die Klage wurde daher vollständig abgewiesen.