Entschädigungen bei Verspätungen und Annullierungen: Türkei verschärft Fluggastrechte

Die Türkei hat ihre nationalen Fluggastrechte angepasst und gewährt nun finanzielle Entschädigungen bei erheblichen Flugstörungen. Seit Ende letzten Jahres müssen Fluggesellschaften bei Verspätungen von über drei Stunden auf Inlandsflügen 100 Euro zahlen. Bei internationalen Flügen variiert die Entschädigung zwischen 250 Euro und 600 Euro, abhängig von der Flugdistanz. Diese Regelung ähnelt der EU-Verordnung 261/2004.

Rechtsexperten begrüßen die Initiative, weisen jedoch darauf hin, dass die praktische Umsetzung und Rechtsprechung in der Türkei noch in der Entwicklung sind. Fluggäste sollten daher bei Flugproblemen ihre Ansprüche sowohl nach türkischem als auch nach EU-Recht prüfen, so das Fluggastrechteportal Skycoop.

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