Easyjet muss Stimmrechte von Nicht-EU-Aktionären beschränken

Am 23. Dezember 2020 gab die Billigairline bekannt, dass ihr Aufsichtsrat im Rahmen seines Notfallplans Beschlüsse gefasst hat, um die fortgesetzte Einhaltung der EU-Eigentums- und Kontrollvorschriften nach dem Ende der Brexit-Übergangszeit am 31. Dezember 2020 sicherzustellen. Insbesondere hat das Gremium beschlossen, ein Maximum von nicht in der EU ansässigen Aktionären gehaltenen Anteilen von 49,5 Prozent festzulegen. Zum 1. Januar 2021 betrug die Höhe des Eigentums an Easyjet durch Nicht-EU-Personen 52,65 Prozent. Dementsprechend und in Übereinstimmung mit ihrem Notfallplan hat die Airline Schritte eingeleitet, um die Stimmrechte bestimmter Aktien in Übereinstimmung mit der Satzung der Gesellschaft auszusetzen, sodass eine Mehrheit der Stimmrechte an der Gesellschaft von EU-Personen gehalten wird.

Top-Jobs

IFFD Flugdienste

Piloten/ First Officer (m/w/d)

IFFD GmbH
Graz/Klagenfurt
Feste Anstellung
NCC-Betrieb
Österreich
Vollzeit
Top jobs
Sparfell Logo

Flight Operations Officer in Vienna (Austria)

Vienna
Feste Anstellung
Business Aviation
SPARFELL Luftfahrt GmbH
Österreich
Vollzeit
Top jobs
Sparfell Logo

First Officer Embraer 550 / Legacy 500 (m/f)

Vienna
Feste Anstellung
Business Aviation
SPARFELL Luftfahrt GmbH
Österreich
Vollzeit
Top jobs
Sparfell Logo

Compliance Monitoring Manager – Flight Operations

Vienna
Feste Anstellung
Business Aviation
SPARFELL Luftfahrt GmbH
Österreich
Vollzeit
Top jobs