Easa zu Boeing 737 Max 9: Keine europäische Fluggesellschaft fliegt mit betroffener Konfiguration

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit Easa hat die dringende Lufttüchtigkeitsanweisung (im Jargon Emergency Airworthiness Directive) der amerikanischen Federal Aviation Administration FAA für Boeing 737 Max 9 übernommen. Sie sieht ein Flugverbot für Exemplare in einer speziellen Konfiguration vor, bis eine Inspektion abgeschlossen ist. Dies ist eine Folge des Vorfalles auf einem Flug der Alaska Airlines.

Allerdings betreibt gemäß Easa derzeit keine Fluggesellschaft in einem Mitgliedstaat ein Flugzeug in dieser Konfiguration. Sie  wird in der Regel von Fluggesellschaften verwendet, die mit geringerer Kapazität fliegen. «Die in Europa eingesetzten Boeing 737 Max 9 verfügen nicht über diese Konfiguration», so die europäische Behörde.  Sie seien daher nicht von der Anweisung betroffen. Mitglied der Easa sind die 27 EU-Länder plus Island, Liechtenstein, die Schweiz und Norwegen.

Top-Jobs

Pilatus Logo

Team Leader Account Management

Pilatus Flugzeugwerke AG
Vollzeit
Top jobs
Schweiz
Feste Anstellung
Flugzeughersteller
HahnAir

Compliance Monitoring Manager (all genders)

Hahn Air Lines GmbH
Vollzeit
Düsseldorf
Top jobs
Deutschland
Feste Anstellung
Luftfahrt
Etihad Job

Captain A320

Etihad Airways
Vollzeit
Abu Dhabi
Top jobs
United Arab Emirates
Feste Anstellung
Etihad Job

First Officer A320

Abu Dhabi
Feste Anstellung
Etihad Airways
United Arab Emirates
Vollzeit
Top jobs