Deutschland startet neues europäisches Ein- und Ausreisesystem EES am Flughafen Düsseldorf

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Deutschland wird das europäische Ein- und Ausreisesystem (Entry-Exit-System – EES) stufenweise ab dem 12. Oktober in Betrieb nehmen. Bundesinnenministerium und Bundespolizei haben die entsprechenden Planungen nun mit zahlreichen weiteren Partnern von Behörden und aus der Industrie abgeschlossen, wie das Ministerium mitteilt.

Demnach wird das EES am 12. Oktober am Flughafen Düsseldorf starten. Danach folgen der Flughafen Frankfurt am Main und der Flughafen München, bevor sukzessive alle weiteren Flughäfen sowie die Häfen an den Seeaußengrenzen angebunden werden.

«Ziel ist es, den Echtbetrieb kontrolliert hochzufahren, um jederzeit stabile Grenzkontrollprozesse zu gewährleisten», schreibt das Ministerium. «Das garantiert Sicherheit und schafft die nötige Flexibilität, auf mögliche technische Schwierigkeiten zu reagieren.»

Die Europäische Kommission hat als Zeitraum für die stufenweise Einführung des EES für alle Luft- und Seeaußengrenzen den 12. Oktober 2025 bis zum 9. April 2026 vorgegeben.

Das EES ist ein Schengen-weites System, mit dem die Ein- und die Ausreise von Personen zentral und digital erfasst werden. Die entsprechenden Regelungen betreffen Drittstaatangehörige, die zum Kurzaufenthalt im Schengen-Gebiet berechtigt sind – sowohl visumsbefreite Reisende als auch Reisende mit Kurzaufenthaltsvisum.

Gespeichert werden unter anderem alphanumerische Daten (z. B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Reisedokumentdaten), biometrische Merkmale (vier Fingerabdrücke, Gesichtsbild) und Zeitpunkt und Ort der Ein- beziehungsweise Ausreise.

Das EES ersetzt das bisherige analoge Abstempeln der Reisedokumente durch eine digitale Erfassung der Ein- und Ausreisedaten. Damit wird laut Ministerium «die Sicherheit an den EU-Außengrenzen erhöht, die Identitätsprüfung verbessert, Identitätsbetrug erschwert, besser nachvollziehbar, wie lange Personen sich im Schengen-Gebiet aufgehalten haben und ob die erlaubte Aufenthaltsdauer überschritten wurde». So trage das EES dazu bei, unerlaubte Aufenthaltsverlängerungen zu erkennen und letztlich zu beenden.

Für Staatsbürgerinnen und -bürger der Europäischen Union ändert sich mit der Einführung des EES nichts.

Ursprünglich war der Vollbetrieb des EES für November 2024 geplant. Aufgrund technischer Herausforderungen bei der Bereitstellung eines stabilen EU-Zentralsystems wurde der Start verschoben. Nun sollen technische Herausforderungen im Echtbetrieb frühzeitig erkannt und Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden, sollte es für Flug- oder Schiffsreisende aus Drittstaaten zu unzumutbaren Wartezeiten kommen.

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