Stoffmasken auf Flügen ab und nach Deutschland und an deutschen Flughäfen verboten

In Deutschland gilt neuerdings in S-Bahn, Bus und so weiter eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Schutzmasken. Damit der Übergang zum Fliegen möglichst reibungslos verläuft, greift die deutsche Luftverkehrsbranche das auf und passt die Regeln zur Maskenpflicht ebenfalls an. Damit gelten einheitliche Regeln entlang der gesamten Reisekette.

Ab dem 1. Februar gilt daher auch für Reisende und Gäste ab dem sechsten Lebensjahr im Flughafen und an Bord der Flugzeuge die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen. Dies gilt unabhängig davon, ob die jeweilige nationale oder lokale Regelung Anordnung keinen oder einen geringeren Schutzstandard vorsieht. Erlaubt sind künftig sowohl OP-Masken als auch FFP2-Masken beziehungsweise Masken mit dem Standard KN95/N95 ohne Ausatemventil. Einfache Stoff- bzw. Alltagsmasken reichen nicht mehr aus. Ebenfalls unzulässig sind weiterhin Gesichtsvisiere sowie einfache Mund-Nase-Bedeckungen wie Schals.

Diese angepasste Maskenpflicht gilt in den für Passagiere und Gäste zugänglichen Bereichen der deutschen Flughäfen sowie an Bord der Flugzeuge der Fluggesellschaften Austrian Airlines, Brussels Airlines, Condor, Eurowings, Lufthansa, Swiss und Tuifly. Die Regelungen gelten sowohl für Abflüge ab Deutschland als auch für Flüge nach Deutschland. Die Masken sind von den Passagieren mitzubringen.

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