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Southwind blitzt mit Klage gegen EU-Landeverbot ab

Cortex Havacilik ve Turizm Ticaret reichte im April eine Klage beim Gericht der Europäischen Union ein. Das türkische Unternehmen beantragte die Nichtigerklärung des Flugverbots für ihre Airline-Tochter. Die EU hatte zuvor Southwind Airlines als russisch beherrscht eingestuft und ihr die Landerechte entzogen. Nun hat der Europäische Gerichtshof die Klage abgelehnt. Der angefochtene Erlass stelle keinen Erlass dar, «gegen den eine Nichtigkeitsklage nach Artikel 263 AEUV erhoben werden kann», heißt es im Urteil, über das zuerst das Portal Flightglobal berichtet hat.