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Schweizer Regierung fällt Entscheidung im Gebührenstreit am Flughafen Zürich

Die Schweizer Regierung hat am Freitag (14. Juni) über die abschließende Entscheidung zur Teilrevision der Verordnung über die Flughafengebühren informiert. Die ökonomischen Parameter werden entgegen dem ursprünglichen Vorschlag des Bundesamtes für Zivilluftfahrt nicht angepasst.

Das Bundesamt veröffentlichte am 12. November 2018 einen Entwurf zur Teilrevision der Gebührenordnung und führte bis Mitte Dezember 2018 ein Stakeholder Involvement durch. Im Rahmen des Verordnungsprozesses der öffentlichen Verwaltung wurde die revidierte Flughafengebührenverordnung heute vom Bundesrat verabschiedet.

Der Bundesrat entschied bei den wichtigsten Punkten zur Teilrevision wie folgt:
– Auf die Erhöhung der Quersubventionierung (Transferzahlung aus dem nicht-aviatischen Geschäft), wie sie im Entwurf vom November 2018 vorgeschlagen war, wird verzichtet. Das heisst, in Zukunft werden weiterhin 30 Prozent des ökonomischen Mehrwertes des kommerziellen Bereichs auf der Luftseite sowie des Straßenfahrzeugparkings für eine Quersubventionierung der regulierten Erträge abgeschöpft.
– Die Berechnungsformel für eine angemessene Kapitalverzinsung wird nicht angepasst.

Aufgrund der anhaltenden Tief- bzw. Negativzinsen bedauert die Flughafen Zürich AG, dass bei der Berechnung der angemessenen Kapitalverzinsung keine entsprechende Anpassung vorgenommen wurde. Hingegen begrüsst die Flughafenbetreiberin, dass die Quersubventionierung nicht angehoben wird. Für die nächste Gebührenperiode erwartet der Flughafen Zürich, trotz dem Verzicht auf die Erhöhung der Transferzahlungen, einen Rückgang der aviatischen Erträge. Die Verordnung tritt am 1. August 2019 in Kraft und ist damit auch Grundlage für das anstehende Verfahren zur Festlegung der Flugbetriebsgebühren für die nächste Gebührenperiode.