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Schweizer Luftwaffe beabsichtigt militärische Mitbenutzung von zivilen Flugplätzen

Die Schweizer Regierung, der Bundesrat, teilt mit, dass er bei seiner Sitzung vom 20. November diverse Anpassungen im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL), verabschiedet hat. Diese betreffen die Winterflugplätze und die militärische Mitbenutzung ziviler Flugplätze. Zudem hat er das neue Objektblatt für den Flugplatz Trogen (AR) genehmigt. Darin gibt der Bund generelle Vorgaben für die Infrastruktur und den Betrieb eines Flugplatzes vor.

Winterflugplätze und militärische Mitbenutzung:

In der Schweiz gibt es vier Winterflugfelder und zwei Winterheliports. Es sind saisonal betriebene Anlagen ohne feste Infrastruktur. Derzeit verfügt lediglich das Winterflugfeld Schwarzsee (FR) über ein SIL-Objektblatt. Bei den übrigen fünf Winterflugplätzen (Blumental, Lauberhorn, Männlichen, Gstaad-Inn Grund, St. Moritz) wird das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) die Auswirkungen des Flugbetriebs auf die Umwelt sowie das räumliche Konfliktpotenzial mit den betroffenen Kantonen Bern und Graubünden, den betroffenen Gemeinden und den Flugplatzhaltern abklären. Sind die Auswirkungen gering, soll in Absprache mit dem jeweiligen Kanton auf die Erarbeitung und Verabschiedung eines Objektblatts verzichtet werden können.

Die Luftwaffe beabsichtigt eine militärische Mitbenutzung einzelner ziviler Flugplätze. Im Vordergrund stehen die Flugplätze Buochs (NW), Mollis (GL) und St. Stephan (BE). An diesen drei Standorten plant die Luftwaffe Übungen während jährlich maximal zwei Tagen.

Neues Objektblatt für Trogen:

Der Heliport Trogen ist der einzige Heliport im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Er dient für Werk- und Arbeitsflüge sowie Aus- und Weiterbildungsflüge. Mit dem neuen Objektblatt wird die räumliche Festlegung und der Rahmen für den Flugbetrieb verbindlich festgelegt. Der Standortkanton und die betroffenen Gemeinden stimmen dem Objektblatt zu. Der Kanton beantragte, dass die südliche An- und Abflugroute zugunsten des geplanten Windenergiegebiets «Honegg» – falls nötig – angepasst werden kann. Das BAZL hat das Objektblatt entsprechend ergänzt.

Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL):

Der SIL enthält für jeden Flugplatz ein Objektblatt, das die Vorgaben aus dem Konzeptteil für die einzelnen Flugplätze konkretisiert. Das Objektblatt legt den Rahmen für künftige Aus- und Umbauten der Infrastruktur sowie für den Betrieb eines Flugplatzes verbindlich fest. Es enthält Vorgaben zum Betrieb, dem Flugplatzperimeter, der Lärmbelastung, der Hindernisbegrenzung, dem Natur- und Landschaftsschutz sowie der Erschließung. Das Objektblatt ist Voraussetzung für die Genehmigung des Betriebsreglements und für die Bewilligung von Flugplatzanlagen (Plangenehmigung).

Erarbeitung der SIL-Objektblätter:

Die Erarbeitung der Objektblätter erfolgt in zwei Phasen: Die erste Phase beinhaltet einen Koordinationsprozess, an dem die zuständigen Stellen von Bund und Kantonen, die betroffenen Gemeinden sowie der Flugplatzhalter beteiligt sind. Die Ergebnisse werden in einem Koordinationsprotokoll festgehalten. Die zweite Phase umfasst das Verfahren nach den Bestimmungen der Raumplanungsverordnung. Wesentliche Bestandteile des Verfahrens sind die Anhörung der Behörden und Mitwirkung der Bevölkerung zum Entwurf des Objektblatts sowie die Abstimmung des Objektblatts mit den kantonalen Richtplänen.