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Schweiz treibt Einrichtung von U-Space-Luftraum voran

Sowohl die Zahl der zivilen Drohnen als auch die Komplexität deren Betriebs sind in den vergangenen Jahren markant gestiegen. Ausgelöst durch diese Entwicklung und zur Aufrechterhaltung eines hohen Sicherheitsniveaus wurde es auch in der Schweiz immer dringlicher, die Einbindung der Drohnen in den Luftraum zu regeln und zu verbessern. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt Bazl hat nun die Möglichkeit, spezielle Lufträume, sogenannte U-Spaces, zu implementieren. Darin können zugelassene Anbieterinnen (U-Space Service Providers oder kurz USSP) digitale und hochautomatisierte U-Space-Dienste für die Drohnenbetreiberinnen und Drohnenbetreiber erbringen. Dadurch wird ein effizientes Management von komplexen Drohneneinsätzen sichergestellt. Das bringt die Betreiberinnen und Betreibern deutliche Vorteile.

U-Space-Dienste erleichtern überdies die Planung der Flüge. Sie erhöhen die Sicherheit, indem sie der Drohnenpilotin oder dem Drohnenpiloten in Echtzeit umfassende Informationen über den Flugverkehr in der Umgebung zur Verfügung stellen, in der sich die Drohne gerade bewegt. Von den neuen Lufträumen werden vor allem komplexe Drohneneinsätze sowie Flüge außerhalb der Sichtweite profitieren.

Das Bazl hat in den letzten Jahren die Umsetzung eines ersten U-Space-Luftraums vorbereitet. Der Bundesrat hat nun die revidierten Verordnungen über den Flugsicherungsdienst (VFSD) und über die Gebühren des Bazl genehmigt. Zu den gesetzlichen Grundlagen gehört zudem die ebenfalls revidierte Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK), für die das Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Uvek zuständig ist. Diese Anpassungen im Schweizer Recht dienen dazu, Rollen und Verantwortlichkeiten der an der Einrichtung von U-Spaces Beteiligten zu klären. Sie treten am 1. August 2024 in Kraft.