Letzte Aktualisierung: um 23:25 Uhr

Österreich hebt Landeverbote auf – diese Regeln gelten nun

In Österreich laufen Landeverbote für Flugzeuge aus 18 Ländern, darunter etwa China, Vereinigtes Königreich, Belarus, Portugal und Schweden, in der Nacht von Freitag auf Samstag (1. August) aus. Diese werden durch neuen Einreisebestimmungen und eine Covid-19-Testpflicht ersetzt.

Der Flughafen Wien begrüßt die Änderung: «Landeverbote führen nur zu einer Verlagerung der Reiseströme und schaden dem Wirtschafts- und Tourismusstandort Österreich», so der Airport. «Die Entscheidung die Landeverbote in Österreich nicht weiter zu verlängern, ist daher begrüßenswert und richtig.»

Personen, die aus einem der folgenden Staaten nach Österreich einreisen und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder in einem dieser Staaten haben, ist die Einreise ab Samstag ohne Einschränkung möglich:

Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Polen, San Marino, Slowakei, Slowenien, Schweiz, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vatikan, Vereinigtes Königreich und Zypern.

Hierzu ist vom Einreisenden glaubhaft zu machen, dass er in den letzten zehn Tagen in keinem anderen Staat als Österreich oder den genannten Staaten war. Die Covid-19-Situation in diesen Ländern wurde von der Österreichs Bundesregierung als sicher eingestuft.

Für die Einreise aus allen anderen Ländern, ist entweder ein negativer Covid-19-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorzuweisen oder eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Wobei ein nach der Einreise nach Österreich erfolgter negativer Covid-19 Test die Quarantäne vorzeitig beendet, eine Testmöglichkeit steht am Flughafen Wien täglich von 7.00 bis 20.00 ohne Notwendigkeit einer Voranmeldung zur Verfügung.

Einreise aus Risikogebieten

Bei der Einreise aus den folgenden Covid-19 Risikogebieten, kann nicht zwischen Test oder Quarantäne frei entschieden werden – es muss verpflichtend ein negativer Covid-19 Test bei der Einreise vorgelegt werden:

Ägypten, Albanien, Bangladesch, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, Ecuador, Indien, Indonesien, Iran, Kosovo, Mexiko, Moldau, Montenegro, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Peru, Philippinen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Senegal, Serbien, Südafrika, Türkei, Ukraine, USA und die Provinz Hubei (Volksrepublik China).

Österreichische Staatsbürger, EU-/EWR-Bürger sowie Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich beziehungsweise gültiger Aufenthaltsberechtigung, die aus diesen Staaten einreisen und die keine Möglichkeit hatten, vor der Einreise einen Covid-19 Test zu machen, haben die Möglichkeit binnen 48 Stunden nach der Einreise einen molekularbiologischen Test auf Sars-CoV-2 in Österreich zu veranlassen – diese Gruppe kann somit auch ohne Covid-19 Test einreisen. Auch diese Einreisenden können den PCR Test gleich bei der Einreise am Flughafen erledigen und werden elektronisch über das Ergebnis informiert. Bis zu einem negativen Testergebnis müssen diese jedoch in Quarantäne bleiben. Diese erfolgt in selbstüberwachter Heimquarantäne oder in einer geeigneten Unterkunft, die Kosten für Testung und Unterkunft sind selbst zu tragen.

Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltstitel in Österreich oder Visum D ist die Einreise von außerhalb des Schengenraumes nach Österreich aktuell grundsätzlich untersagt. Für die Einreise von innerhalb des Schengenraumes müssen Drittstaatsangehörige einen negativen Covid-19 Test vorweisen und zusätzlich eine verpflichtende zehntägige Quarantäne antreten. Für beide Regelungen gibt es allerdings Ausnahmen, beispielsweise für einreisendes Pflegepersonal, Saisonarbeitskräfte und Diplomaten oder Einreisende im Rahmen des gewerblichen Verkehrs, die bei Einreise zwingend einen negativen Covid-19 Test benötigen beziehungsweise eine allfällige Quarantäne mit dementsprechender negativer Testung vorzeitig beenden können. Diese Einreiseregelungen gelten generell nicht für die Durchreise durch Österreich (also unter anderem für Transferpassagiere).