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Latam braucht mehr Zeit für Reorganisation

Der Richter des Southern District Court of New York hat am Mittwoch (30. Juni) eine Verlängerung der Frist zur Einreichung des Reorganisationsplans der Fluggesellschaft genehmigt. Es handle sich bei dem Verlängerungsantrag – eingereicht am 9. Juni – um eine übliche, im Rahmen des Prozesses vorgesehene Alternative, die nichts an der Absicht ändere, das Gläubigerschutzverfahren nach Chapter 11 bis zum Ende dieses Jahres zu verlassen, teilt Latam mit. Der Reorganisationsplan soll am 15. September dem Richter vorgelegt werden.