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Kurzarbeit für 27.000 Lufthanseaten

Lufthansa hat mit Betriebspartnern und Gewerkschaften Vereinbarungen zur Einführung von Kurzarbeit für Kabinen- und Bodenmitarbeiter in Frankfurt und München sowie für Führungskräfte unterzeichnet. Mit der Vereinigung Cockpit konnte noch keine Vereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit für Piloten geschlossen werden. Der Umfang der Kurzarbeit wird für die Beschäftigten in Abhängigkeit des Arbeitsausfalls festgelegt und kann bis zu 100 Prozent betragen. Für einen Teil der Beschäftigten beginnt die Kurzarbeit bereits rückwirkend im März 2020. Die Vereinbarungen gelten für mindestens 27.000 der rund 35.000 Beschäftigten des Konzerns. «Mit der Kurzarbeit wollen wir Arbeitsplätze unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen schwierigen und außergewöhnlichen Zeiten sichern. Unser Ziel bleibt weiterhin, möglichst betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Die Vereinbarung von Kurzarbeit ist dafür eine wesentliche Voraussetzung. Dafür werden wir ihre wirtschaftlichen Parameter laufend überprüfen müssen», sagt Michael Niggemann, Vorstand Personal und Recht von Lufthansa.