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Insolvente Blue Air muss 33 Millionen Euro staatliche Beihilfen zurückzahlen

Im April 2023 leitete die EU-Kommission eine eingehende Untersuchung ein, um zu prüfen, ob die staatlichen Beihilfen für die rumänische Fluggesellschaft mit den EU-Beihilfevorschriften und insbesondere mit den Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten in Einklang stehen. Blue Air befindet sich seit 2019 in finanziellen Schwierigkeiten. Im August 2020 genehmigte die Kommission zwei Maßnahmen. Rumänien erklärte sich bereit, der Kommission entweder einen Liquidationsplan oder einen umfassenden Umstrukturierungsplan für die Fluglinie vorzulegen, falls die öffentliche Garantie für das Rettungsdarlehen nicht sechs Monate nach der ersten Beihilfezahlung im Oktober 2020 auslaufen würde.

Im April 2021 legte Rumänien einen Umstrukturierungsplan vor, der in der Folge mehrfach aktualisiert wurde. Im November 2022 zahlte Rumänien das Darlehen zurück und übernahm eine 75-Prozent-Beteiligung an Blue Air, nachdem die Fluggesellschaft im September 2022 den Betrieb eingestellt hatte. Nach ihrer im April 2023 eingeleiteten eingehenden Untersuchung kam die EU-Kommission zum Schluss, dass der Umstrukturierungsplan für das Unternehmen «nicht durchführbar, kohärent und weitreichend genug war, um die langfristige Rentabilität der Fluggesellschaft innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens wiederherzustellen, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen. Dies wurde dadurch bestätigt, dass Blue Air nicht in der Lage war, den Betrieb aufrechtzuerhalten, und im März 2023 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellte».

Die Europäische Kommission ist daher zu dem Schluss gekommen, dass der Umstrukturierungsplan von Blue Air nicht geeignet war, die langfristige Rentabilität der Fluggesellschaft wiederherzustellen, und daher mit den Beihilfevorschriften unvereinbar ist. Rumänien muss nun rechtswidrige staatliche Beihilfen in Höhe von rund 33,84 Millionen von der insolventen Fluglinie zurückfordern.