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Flugsicherung schafft mehr Platz für Windkraftanlagen

Die DFS Deutsche Flugsicherung hat bereits 27 ihrer 41 Anlagenschutzbereiche rund um sogenannte Doppler-Drehfunkfeuer verkleinert. «Die Neubewertung begann am 1. August 2022 und soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein», so die DFS. «Auch eine verbesserte Berechnungsformel zur Prognose der Störwirkung von Windenergieanlagen auf konventionelle Drehfunkfeuer schafft ab heute zusätzliche Flächen für den Ausbau der Windkraft und leistet damit einen Beitrag zur Energiewende.»

Die DFS setzt die Maßnahmen um, die im August zur besseren Vereinbarkeit von Flugsicherung und Windenergie gemeinsam mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung auf den Weg gebracht wurden. Ziel ist, den gesetzlich geforderten störungsfreien Betrieb von Flugsicherungsanlagen zu gewährleisten und dabei so weit wie möglich energiepolitische Belange zu berücksichtigen. Im Ergebnis sollen mehr Flächen für Windenergie an Land entstehen.

Eine der beschlossenen Maßnahme sah vor, den auf bislang 15 Kilometer festgelegten Radius der Anlagenschutzbereiche um Doppler-Drehfunkfeuer auf Basis neuer Bewertungsmaßstäbe zu überprüfen. Nur innerhalb dieses Bereichs müssen bei der Genehmigung von Bauvorhaben Flugsicherungsaspekte berücksichtigt werden. Bei 27 der 41 von der DFS betriebenen Doppler-Drehfunkfeuer konnte der Schutzbereich bereits auf sieben Kilometer verkleinert werden. Bis Ende des Jahres werden auch bei den übrigen Anlagen Flugvermessungsberichte ausgewertet oder technische Eigenschaften überprüft, um weitere Schutzbereiche zu verkleinern.