Letzte Aktualisierung: um 11:30 Uhr

Einigung im Tarifvertrag für Beschäftigte in der Luftsicherheit in Deutschland

In der laufenden Tarifrunde für die bundesweit rund 25.000 Beschäftigten in der Luftsicherheit hat Schlichter Hans-Henning Lühr nach dreitägigen intensiven Schlichtungsverhandlungen eine Schlichtungsempfehlung vorgelegt. Die Schlichtungskommission, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeberseite und der Arbeitnehmerseite sowie dem Schlichter, hat der Schlichtungsempfehlung einstimmig zugestimmt. Über die Annahme oder Ablehnung der Schlichtungsempfehlung befinden nun die zuständigen Gremien der Tarifvertragsparteien; dafür wurde eine Erklärungsfrist bis Dienstag (9. April) vereinbart.

Die Schlichtungsempfehlung sieht im Einzelnen unter anderem folgende Regelungen für den Tarifvertrag mit einer Laufzeit von 15 Monaten bis zum 31. März 2025 vor: Die Stundenentgelte des Sicherheitspersonals werden in der Entgeltgruppe I ab dem 1. Februar 2024 um 1,60 Euro, ab dem 1. September 2024 um weitere 0,75 Euro sowie ab dem 1. Januar 2025 um weitere 0,35 Euro erhöht. In der Entgeltgruppe II werden die Stundenentgelte ab dem 1. April 2024 um 1,80 Euro, ab dem 1. September 2024 um weitere 0,75 Euro sowie ab dem 1. Januar 2025 um weitere 0,35 Euro erhöht; in der Entgeltgruppe III erfolgen zu denselben Zeitpunkten Erhöhungen von 1,60 Euro sowie von 0,75 Euro und 0,35 Euro. In der Entgeltgruppe IV werden die Stundenentgelte ab dem 1. April 2024 um 1,60 Euro sowie am 1. Januar 2025 um weitere 0,45 Euro erhöht; in der Entgeltgruppe V gibt es zu denselben Zeitpunkten Erhöhungen von 1,50 Euro sowie von 0,35 Euro.

Die Monatsentgelte für die operativ tätigen betrieblichen Angestellten (EG I) werden ab dem 1. April 2024 um 7,8 Prozent erhöht; ab dem 1. September erfolgt eine weitere Erhöhung von 3,4 Prozent und ab dem 1. Januar 2025 um weitere 1,5 Prozent. Zudem sieht die Schlichtungsempfehlung vor, dass die Tarifverhandlungen über Mehrarbeit/Überstunden zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgesetzt und die bisherigen Regelungen wieder in Kraft gesetzt werden; diese können frühestens zum 31. Dezember 2024 gekündigt werden.