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Deutsche Wettbewerbshüter prüfen Einstieg von Singapore Airlines bei Air India

Das Aktenzeichen lautet B9-68/23. Das Bundeskartellamt in Deutschland hat am 8. September ein Kontrollverfahren eröffnet zum Er­werb ei­ner Min­der­heits­be­tei­li­gung an Air India durch Sin­ga­po­re Air­li­nes. Details gibt die Behörde vorerst nicht bekannt – auch nicht zur Höhe der angestrebten Beteiligung.

Das Bundeskartellamt hat zunächst einen Monat Zeit für ihre Prüfung. Erweist sich das Vorhaben der Unternehmen als unproblematisch, gibt sie die Beteiligung frei. Hält sie dagegen eine weitere Prüfung für erforderlich, wird ein Hauptprüfverfahren eingeleitet.

Air-India-Eigentümerin Tata Sons und Singapore Airlines hatten 2022 die Zusammenlegung von Air India und Vistara beschlossen. Singapore Airlines war an Vistara mit 49 Prozent beteiligt. Im Rahmen des Zusammenschlusses wurde beschlossen, dass die Airline aus Singapur 25,1 Prozent an Air India halten soll, in die Vistara integriert wird.

Im Juni 2023 berichtete die indische Zeitung Mint, Singapore Airlines wolle ihren Anteil an Air India sogar schrittweise auf 40 Prozent aufstocken. Die Fluggesellschaft widersprach und erklärte, der Bericht der Zeitung sei nicht korrekt.