Behörde beschränkt Slots für Nacht-Landungen und -Starts in Zürich

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt Bazl hat erstmals Maßnahmen gegen die Überschreitung der zulässigen Fluglärmbelastung in der Nacht angeordnet. Damit reagiert die Behörde auf den Bericht des Flughafens Zürich über die Lärmbelastung im Jahr 2016. Mit dem Ziel, die übermässige Lärmbelastung in der Nacht nicht weiter ansteigen zu lassen, hat das Bazl eine Begrenzung der Slots für Landungen und für Starts am späten Abend verfügt.

Der Bericht bezieht sich auf das Betriebsjahr 2016. Er weist aus, dass die zulässige Lärmbelastung am Tag mit geringen Abweichungen eingehalten wurde. Hingegen führt der Betrieb in der ersten und zweiten Nachtstunde (von 22 bis 24 Uhr) zu teilweise erheblichen Überschreitungen der zulässigen Lärmbelastung. Damit sie nach 22 Uhr nicht weiter ansteigt, hat das Bazl die Anzahl Slots (Zeitfenster für Landungen und Starts) für Landungen ab 21 Uhr und für Starts ab 22.20 Uhr auf den heutigen Stand begrenzt. Dies hat zur Folge, dass die neuen Schnellabrollwege ab Piste 28, die demnächst in Betrieb genommen werden, nicht zur Erhöhung der Kapazität, sondern ausschliesslich zur pünktlicheren Abwicklung der Landungen ab 21 Uhr genutzt werden.

Um dem Flughafen Zürich jedoch die Entwicklung zu ermöglichen will das Bazl eine Neufestlegung der zulässigen Lärmbelastung in der Nacht prüfen. Zu diesem Zweck verlangt die Behörde vom Flughafen Zürich, neue Fluglärmberechnungen einzureichen.

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