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Allgemeine Geschäftsbedingungen Werbepartner

1. ALLGEMEINES

1.1. Anwendungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aeroTELEGRAPH GmbH gelten für alle Werbeaufträge und regeln den Abschluss, den Inhalt und die Abwicklung von Verträgen betreffend des Angebots von aeroTELEGRAPH zur Integration von Werbetreibenden. Die AGB von aeroTELEGRAPH gelten ausschliesslich. Gegenbestätigungen des Werbetreibenden oder der Agentur (Vertragspartner)
unter Hinweis auf die eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGB oder Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur, sofern und soweit aeroTELEGRAPH dies schriftlich bestätigt.

1.2. Definitionen
Als Werbetreibende gelten einzelne Personen oder Unternehmen, die für sich, ihre Produkte und/oder Dienstleistungen oder die von ihnen vertriebenen Produkte und/oder Dienstleistungen werben. Als Werbeauftrag gilt jeder Vertrag zwischen aeroTELEGRAPH und dem Vertragspartner über eine Integration jeglicher Form von kommerzieller Kommunikation («Werbemittel») des Werbetreibenden. Vertragspartner ist entweder der Werbetreibende selbst (ungeachtet davon, ob er selbst kontrahiert oder ob er mittels einer Werbe- oder Mediaagentur kontrahiert) oder eine Werbe- oder Mediaagentur (Agentur), sofern diese der eigentliche Vertragspartner von aeroTELEGRAPH ist und die vertragliche Beziehung mit aeroTELEGRAPH in eigenem Namen und auf eigene Rechnung eingeht. Als Werbeträger sind alle elektronischen Medien von aeroTELEGRAPH zu verstehen. Als Werbemittel kommen grundsätzlich diejenigen Formate in Frage, welche in der jeweils gültigen Angebots- bzw. Preisliste ausgewiesen sind. Sonderformate und -werbeformen sind nach Rücksprache und Prüfung durch aeroTELEGRAPH möglich. aeroTELEGRAPH ist berechtigt, die angebotenen Werbemittel jederzeit zu ändern oder aus dem Angebot zu entfernen.

1.3. Stellvertretung durch eine Agentur Werbeaufträge von Agenturen im Namen und auf Rechnung des Werbetreibenden (Kunde der Agentur) sowie im Namen der Agentur und auf Rechnung des Werbetreibenden (indirekte Stellvertretung) werden von aeroTELEGRAPH nur für namentlich genau
bezeichnete Kunden angenommen. Die gegenüber aeroTELEGRAPH auftretende Agentur teilt aeroTELEGRAPH vor Vertragsschluss mit, ob sie im Namen und auf Rechnung des Werbetreibenden (direkte Stellvertretung) oder im eigenen Namen und auf Rechnung des Werbetreibenden (indirekte Stellvertretung) handelt. Im Fall einer direkten Stellvertretung ist der Werbetreibende der Ver-
tragspartner von aeroTELEGRAPH, im Fall einer indirekten Stellvertretung ist die Agentur die Vertragspartnerin von aeroTELEGRAPH. Soweit Unklarheit über die Stellvertretung besteht, gilt der Vertrag als mit der Agentur selbst zustande gekommen (indirekte Stellvertretung). aeroTELEGRAPH ist berechtigt, von Agenturen einen Mandatsnachweis resp. eine Vertretungsvollmacht zu verlangen. Der Werbetreibende erklärt in der von ihm ausgestellten Vertretungsvollmacht, aeroTELEGRAPH den Widerruf des der Agentur erteilten Auftrages resp. der Vollmacht unverzüglich mitzuteilen. Der Werbetreibende erklärt in der Vertretungsvollmacht, für den Inhalt der Vereinbarung, im Besonderen für die Form und Gesetzmässigkeit, verantwortlich zu sein und für allfällige Folgen der Nichtbeachtung von gesetzlichen Vorschriften einzustehen. Der Werbetreibende haftet gegenüber aeroTELEGRAPH für die Begleichung der in der Vereinbarung aufgezählten Leistungen und die entsprechend von aeroTELEGRAPH auf den Namen des Stellvertreters ausgestellten Rechnungen. Allfällige Rekursrechte der Werbetreibenden gegen die Agentur sind Bestandteil der bilateralen Rechtsbeziehung zwischen den Werbetreibenden und der Agentur und dürfen aeroTELEGRAPH weder entgegengehalten werden noch als Grundlage für die Nicht-Begleichung oder verspätete Begleichung der von aeroTELEGRAPH erstellten Rechnungen geltend gemacht werden.
Ein von einer Agentur direkt vertretener Werbetreibender kann sich gegenüber aeroTELEGRAPH nur durch Zahlung an aeroTELEGRAPH gültig von seiner Zahlungsverpflichtung befreien. aeroTELEGRAPH behält sich vor, mit dem direkt vertretenen Werbetreibenden direkt in Kontakt zu treten und ihm eine Kopie des unterzeichneten Vertrags zukommen zu lassen. Die Agentur ist dafür verantwortlich, ihren Kunden über seine Pflichten und Rechte, die sich aus sämtlichen Vertragsbestandteilen ergeben, zu informieren. Die Agentur verpflichtet sich, sich ihren Kunden gegenüber an die Abrechnungspflichten gem. Art. 400 und 401 des Obligationenrechts zu halten.

2. ABSCHLUSS VON WERBEAUFTRÄGEN

Offerten bzw. Angebote von aeroTELEGRAPH sind stets freibleibend und stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der verfügbaren Werbezeiten und/oder Werbeplätze. Ein Werbeauftrag kommt rechtswirksam zu Stande, wenn aeroTELEGRAPH einen Werbeauftrag schriftlich bzw. per E-Mail bestätigt und der Werbetreibende oder die Agentur dieser Auftragsbestätigung nicht innert 48 Stunden schriftlich bzw. per E-Mail widerspricht oder allenfalls eine entsprechende Vereinbarung vom Werbetreibenden bzw. der Agentur gegengezeichnet wird. aeroTELEGRAPH hat das Recht, vom Werbetreibenden oder der Agentur eine schriftliche Gegenbestätigung des Werbeauftrags zu
verlangen (E-Mail genügt). Mit der Integration der Werbemittel auf den vereinbarten Werbeplätzen kommt der Werbeauftrag in jedem Fall zustande. Die Integration der Werbemittel ersetzt in diesen Fällen die Bestätigung von aeroTELEGRAPH. In diesem Fall ist ein Widerspruch des Werbetreibenden oder der Agentur ausgeschlossen. Für den Werbeauftrag gelten ausschliesslich die vorliegenden AGB sowie die nachfolgenden aufgezählten Dokumente, die einen wesentlichen und integralen Vertragsbestandteil bilden:

Auftragsbestätigung
– allenfalls bestehende Kundenvereinbarungen
– allenfalls bestehende Agenturvereinbarungen
– Werbemittelspezifikationen

3. RECHTE UND PFLICHTEN VON AEROTELEGRAPH

3.1. Allgemeines
aeroTELEGRAPH erbringt die vereinbarten Leistungen sorgfältig. Sie ist jederzeit berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritte beizuziehen.

3.2. Recht auf Zurückweisung und Aussetzen der Leistung
aeroTELEGRAPH hat jederzeit das Recht, Werbeaufträge von Werbetreibenden und/oder Agenturen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Eine Ablehnung teilt aeroTELEGRAPH dem Werbetreibenden bzw. der Agentur ohne Verzug mit. Bei bereits abgeschlossenen Werbeaufträgen ist aeroTELEGRAPH überdies berechtigt, unsittliche oder rechtswidrige Inhalte der Werbemittel (wie insbesondere Gewaltdarstellungen, pornografische oder rassistische Inhalte, Aufrufe zur Gewalt oder zu Strafta-
ten, Spiele und Wetten, die gegen das Lotteriegesetz verstossen, unverlangte Werbesendungen (Spaming), Inhalte, die Rechte Dritter verletzen, wie insbesondere Urheber-, Marken-, Design-, Patent- oder Persönlichkeitsrechte, Inhalte, die gegen dasGesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder massgebende Werbevorschriften wie z. B. für Tabak-, Alkohol-, Heilmittel, Lebensmittelwerbung etc. verstossen) nach eigenem Ermessen jederzeit, ohne Vorankündigung, ohne Rücksprache mit dem Vertragspartner und mit sofortiger Wirkung von der Webseite zu entfernen. aeroTELEGRAPH ist ausdrücklich von der Erbringung von Leistungen bezüglich (ausstehender) Freespace-, Konditionen- und Leistungskompensationsguthaben befreit. Dem Vertragspartner entstehen daraus keinerlei Ansprüche gegenüber aeroTELEGRAPH.

3.3. Redaktionelle Freiheit
Die redaktionelle Freiheit in Bezug auf sämtliche Inhalte liegt bei aeroTELEGRAPH. Sie bleibt durch diesen Vertrag unberührt und umfasst auch die Gestaltung wie z. B. die Channel-Einteilung. Änderungen der Gestaltung der elektronischen Medien, bzw. der Werbeträger während der Vertragsdauer sind jederzeit zulässig, sofern die Werbemittel des Vertragspartners mindestens gleichwertig umplatziert werden. Bei Uneinigkeit über die Gleichwertigkeit obliegt aeroTELEGRAPH der Entscheid über die Gleichwertigkeit.

3.4. Weitergabe von Daten für Werbestatistiken
Der Vertragspartner nimmt zustimmend davon Kenntnis, dass aeroTELEGRAPH Daten zur Erstellung von Werbestatistiken verwenden und an Dritte weiterleiten darf.

3.5. Speicherung
aeroTELEGRAPH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Werbemittel zu speichern und zeitlich unbegrenzt zu archivieren.

4. RECHTE UND PFLICHTEN DES VERTRAGSPARTNERS

4.1. Bereitstellung der Werbemittel
Der Vertragspartner ist verpflichtet, aeroTELEGRAPH die für die Auslieferung/Aufschaltung der Werbung notwendigen Werbemittel, auch innerhalb einer laufenden Kampagne, gemäss den jeweils geltenden technischen Vorgaben bis spätestens zu den folgenden Zeitpunkten vor dem bestätigten Aufschaltungstermin (Kampagnenstart)auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen:
– 3 Arbeitstage (bis spätestens 17h) für konventionelle Werbemittel in Form von GIF, JPEG, iFrame, SWF, 3 Party Tags
– 5 Arbeitstage (bis spätestens 17h) für Spezialwerbemittel wie Pushdown, Mobile Interstitials und html5
– 5 Arbeitstage (bis spätestens 17h) für alle Videowerbemittel wie Pre Rolls, Start Up Ads, Channel Switch Ads
– 10 Arbeitstage (bis spätestens 17h) für PR Texte wie Advertorials und Native Advertising
Die Anlieferung der Werbemittel hat an eine der nachfolgenden E-Mailadressen zu erfolgen werbung@aerotelegraph.com oder daniel.straessle@aerotelegraph.com. Die Folgen zu spät gelieferter oder mangelhafter Werbemittel trägt der Vertragspartner. Bei nicht ordnungsgemässer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die
Einhaltung des vereinbarten Aufschalttermins oder das Erfüllen der vereinbarten Leistung übernommen. Der volle Vergütungsanspruch von aeroTELEGRAPH bleibt auch dann bestehen, wenn die Schaltung des Werbemittels verspätet oder nicht erfolgt.

4.2. Vergütung
Der Vertragspartner zahlt aeroTELEGRAPH die im Werbeauftrag festgelegte Vergütung zuzüglich der Mehrwertsteuer und gegebenenfalls zuzüglich anderer anfallender Steuern in der jeweiligen gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Der Vertragspartner ist verpflichtet, einen Toolbox Programm Code (AdTag) für Reporting und Tracking auf den Webseiten des Werbetreibenden einzubinden bzw. einbinden zu lassen, wenn die Vergütung bzw. ein Vergütungsanteil auf einem Post-
Click-Wert (Abrechnung per Registrierung etc.) basiert. Ist aeroTELEGRAPH aufgrund des vereinbarten Vergütungsmodells (z. B. Umsatzbeteiligungen) auf die Abrechnung durch den Ver-
tragspartner angewiesen, so erstellt und liefert dieser bis am dritten Arbeitstag jedes Folgemonats eine detaillierte Abrechnung an aeroTELEGRAPH. aeroTELEGRAPH hat das Recht, die Abrechnung durch einen unabhängigen, zur Verschwiegenheit verpflichteten Wirtschaftsprüfer und/oder Informatiker prüfen zu lassen. Betragen die von diesen festgestellten Abweichungen mehr als 5 %
zu Ungunsten von aeroTELEGRAPH, so gehen die Kosten der Prüfung zu Lasten des Vertragspartners und die Abweichungen werden in entsprechender Höhe nachbelastet.

4.3. Verantwortung für Qualität und Werbeinhalte / Schadloshaltung
Der Vertragspartner trägt für die von ihm zur Veröffentlichung an aeroTELEGRAPH gegebenen Werbemittel und deren Inhalte die alleinige Verantwortung. Der Vertragspartner verpflichtet sich, seine Werbemittel, Inhalte, Produkte und sonstigen Informationen auf ihre Rechtsmässigkeit hin zu prüfen und leistet Gewähr dafür. Wird aeroTELEGRAPH, ein Organmitglied oder ein Mitarbeiter von aeroTELEGRAPH wegen der Rechtswidrigkeit von Informationen des Werbetreibenden bzw. der Agentur oder wegen fehlender Zustimmung Dritter straf-, zivil- oder verwaltungsrechtlich zur Verantwortung gezogen, so stellt der Vertragspartner die Betroffenen von allen Ansprüchen frei und hält sie vollumfänglich schadund klaglos.

4.4. Schutzrechte
Der Vertragspartner gewährleistet, dass alle zur Herstellung der Werbemittel notwendigen Rechte von ihm und/oder vom Werbetreibenden eingeholt worden sind und dass er sämtliche zur Schaltung des Werbemittels in den gebuchten Werbeträgern erforderlichen Rechte besitzt. Der Vertragspartner überträgt aeroTELEGRAPH sämtliche für die Nutzung der Werbung in den gebuchten elektronischen Medien erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Bearbeitung, Speicherung in und Abruf aus einer Datenbank, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Werbeauftrages erforderlichen Umfang sowie die entsprechenden Unterlizenzierungsrechte des gebuchten Werbeträgers. Der Vertragspartner räumt aeroTELEGRAPH das Recht ein, die Werbemittel wo nötig mit der Bezeichnung Werbung oder dergleichen zu versehen, Kopien der Werbung aufzubewahren und diese soweit für die Ausführung des Werbeauftrags notwendig über eine Datenbank aeroTELEGRAPH zugänglich zu machen. Der Vertragspartner stellt aeroTELEGRAPH von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter entstehen können (inkl. Rechtsverteidigungskosten). aeroTELEGRAPH wird den Vertragspartner über die Geltendmachung entsprechender Ansprüche Dritter informieren. Im Übrigen gehören und verbleiben sämtliche Schutzrechte (Urheber-, Marken-, Designrechte etc.) an Inhalten, Logos, Layouts etc., welche auf den Werbeträgern zugänglich sind, aeroTELEGRAPH, oder Dritten, die sie aeroTELEGRAPH zur Verfügung gestellt haben. Der Vertragspartner nimmt zustimmend davon Kenntnis, dass ihm aufgrund der vertraglichen Beziehung mit aeroTELEGRAPH keine Ansprüche auf die erwähnten Schutzrechte erwachsen.

4.5. Mängelrüge
Der Vertragspartner hat die Integration der Werbemittel binnen 24 Stunden nach dem Aufschaltungsbeginn zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung des Werbemittels, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Vertragspartner die rechtzeitige Mängelrüge, so gilt die Schaltung
des Werbemittels als genehmigt.

5. RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1. Rechnungsstellung
aeroTELEGRAPH stellt dem Vertragspartner nach vollständig erfolgter Auslieferung der vereinbarten Leistung oder immer Ende jeden Monats pro rata temporis Rechnung. Massgebend für die in Rechnung gestellten Leistungen sind die von aeroTELEGRAPH eingesetzten AdManagement Tools. Bei zeitbasierten Werbeplatzierungen (Fixplatzierungen) gilt die Leistung als vollständig erfüllt, wenn mindestens 80 % der im Vorfeld prognostizierten Medialeistung (indikative Werte AdImpressions) ausgeliefert worden sind. Für die Rechnungsstellung variabler Kosten ist das Trackingsystem massgebend, welches Auskunft über Messgrössen wie Klicks, Leads, Umsatz (Bestellwert)
gibt. Das Trackingsystem von aeroTELEGRAPH ist einzig massgebend dafür. Eine Zähldiskrepanz zwischen dem Trackingsystem von aeroTELEGRAPH und demjenigen des Vertragspartners von bis zu 10 % wird bei der Rechnungsstellung nicht beachtet. Bei einer 10 % übersteigenden Diskrepanz wird aeroTELEGRAPH versuchen mit dem Vertragspartner eine Einigung zu finden. Kann von aeroTELEGRAPH die vereinbarte Leistung aus Umständen, welche der Vertragspartner zu vertreten hat, während der vereinbarten Kampagnenlaufzeit nicht oder nicht in vollem Umfang (d. h. nicht im Umfang von mindestens 80 % der im Vorfeld prognostizierten Medialeistung) erbracht werden, insbesondere weil aeroTELEGRAPH die Werbemittel nicht rechtzeitig, fehlerhaft, in fehlerhaftem Format oder mit rechtswidrigem Inhalt erhalten hat, ist aeroTELEGRAPH berechtigt, dem Vertragspartner die für die Leistung gemäss Werbeauftrag geschuldete Vergütung vollumfänglich in Rechnung zu stellen. Kann von aeroTELEGRAPH die vereinbarte Leistung aus Umständen, welche der Vertragspartner nicht zu vertreten hat, während der vereinbarten Kampagnenlaufzeit nicht oder nicht im vollen Umfang (d. h. nicht im Umfang von mindestens 80 % der im Vorfeld prognostizierten Medialeistung) ausgeliefert werden, stellt aeroTELEGRAPH dem Vertragspartner die für die Leistung gemäss Werbeauftrag geschuldete Vergütung anteilsmässig reduziert in Rechnung. Dasselbe gilt für jene Fälle, in denen die vereinbarte Leistung aus Umständen, welche aeroTELEGRAPH, nicht aber der Vertragspartner, zu vertreten hat, nicht oder nicht im vollen Umfang ausgeliefert wird. Jegliche weitergehende Entschädigungen durch aeroTELEGRAPH (z. B. entgangene Provisionen aufgrund von Unterlieferung) sind ausgeschlossen. Dem Vertragspartner stehen keine über die in diesem Abschnitt 5.1 beschriebenen Rechte oder Ansprüche im Zusammenhang mit der Unterlieferung zu.

5.2. Zahlungsfrist / Zahlungsverzug
Die Rechnungen sind jeweils ohne Abzüge, insofern nicht anders vereinbart, und spätestens 20 Tage nach Rechnungsstellung zahlbar und fällig. Bei Zahlungsverzug werden dem Vertragspartner die üblichen gesetzlichen Verzugszinsen und die Spesen für das Inkasso in Rechnung gestellt. Bezahlt der Vertragspartner trotz Mahnung die Rechnung/en nicht, so ist aeroTELEGRAPH berechtigt, den Werbeauftrag fristlos zu kündigen (Kündigung aus wichtigem Grund gemäss Ziffer 9.6).
Bei Zahlungsverzug ist aeroTELEGRAPH berechtigt, den Werbeauftrag des Vertragspartners per sofort zu stoppen. Der Zahlungsanspruch, auch für diese unterlassenen Leistungen, bleibt dessen ungeachtet bestehen.

5.3. Vorauszahlung / Sicherheitsleistungen
Ungeachtet der Bestimmungen gemäss Ziff. 5.1 behält sich aeroTELEGRAPH das Recht vor, für Werbeaufträge monatlich im Voraus Rechnung zu stellen. Diese Vorausrechnung ist mangels anderweitiger Vereinbarung eine Woche vor der ersten Schaltung des Werbemittels zu begleichen. Bei Nichteinhalten dieser Zahlungsfrist ist aeroTELEGRAPH berechtigt, das geplante Werbemittel
ohne Mahnung abzusetzen. Der Vertragspartner bleibt zur vollen Bezahlung der Vertragssumme verpflichtet und haftet auch für allen weiteren Schaden. aeroTELEGRAPH ist insbesondere in folgenden Fällen berechtigt, weitere Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen
abhängig zu machen:
– Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners gemäss Ziff. 5.2;
– Wenn aeroTELEGRAPH von Zahlungsschwierigkeiten des Vertragspartners erfährt bzw. bei Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Vertragspartners.

5.4. Verrechnungsverbot
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Gegenforderungen gegenüber aeroTELEGRAPH zur Verrechnung zu bringen.

6. DATENSCHUTZ

6.1 Allgemeines
Datenschutz und Datensicherheit haben für aeroTELEGRAPH hohe Priorität. Bei der Bearbeitung von Personendaten hält sich aeroTELEGRAPH an die Vorgaben der Europäischen Datenschutzverordnung (DSGVO) respektive des Schweizerischen Datenschutzgesetzes.Der Vertragspartner sichert aeroTELEGRAPH zu, sich ebenfalls an die anwendbare Datenschutzgesetzgebung zu halten und bestätigt insbesondere, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Personendaten gültig erhoben worden sind und von aeroTELEGRAPH zur Erfüllung des von ihm vergebenen Auftrags verwendet werden dürfen. aeroTELEGRAPH verpflichtet sich, die Daten des Vertragspartners, vorbehaltlich einer anderweitig erteilten Einwilligung, nur zur Erfüllung des von diesem vergebenen Auftrags zu verwenden sowie zur Administration der Vertragsbeziehung. Zudem ist aeroTELEGRAPH berechtigt, die Personendaten des Vertragspartners zu Marketingzwecken zu bearbeiten, namentlich für massgeschneiderte Angebote. Der Vertragspartner kann die Verwendung seiner Daten zu Marketingzwecken schriftlich einschränken oder untersagen lassen.

6.2 Auswertung von Zugriffsdaten
Sollte der Auftraggeber respektive die Agentur durch Verwendung spezieller Techniken, wie z. B. dem Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Online-Werbung gewinnen oder sammeln, sichert der Auftraggeber respektive die Agentur zu, dass er respektive sie bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die Vorgaben der Europäischen Datenschutzverordnung (DSGVO) respektive des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) einhalten wird.

7. GEHEIMHALTUNG

aeroTELEGRAPH, der Werbetreibende und die Agentur behandeln alle Informationen vertraulich, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind. Diese Geheimhaltungspflicht gilt, sobald die jeweiligen Parteien Zugang zu vertraulichen Informationen erlangen, ungeachtet des Datums des Vertragsbeginns, und dauert über die Beendigung des Vertrages hinaus. Eine Ausnahme bilden die unter Ziff. 3.4 erwähnten Daten für Werbestatistiken.

8. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

8.1. Gewährleistung
aeroTELEGRAPH gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit eine gänzlich fehlerfreie Wiedergabe eines Werbemittels zu ermöglichen. aeroTELEGRAPH gewährleistet keine unterbruchs- und störungsfreie Verfügbarkeit der Werbemittel auf den Werbeträgern. aeroTELEGRAPH ist nicht verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Werbemittel bzw. Inhalte auf deren Gesetzeskonformität, Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Qualität und/oder Fehlerfreiheit zu überprüfen und übernimmt dafür keine Gewähr. aeroTELEGRAPH gewährleistet nicht die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit von Informationen, welche über die Werbeträger zugänglich sind.

8.2. Direkte und indirekte Schäden
Die Haftung für indirekten Schaden sowie für entgangene Umsätze und entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten. Soweit aeroTELEGRAPH zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat aeroTELEGRAPH den Vertragspartner so zu stellen, als ob der Vertrag nicht geschlossen worden wäre (sog. negatives Interesse); Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen.

8.3. Schäden aus Gründen, die nicht bei aeroTELEGRAPH liegen
aeroTELEGRAPH haftet nicht, wenn die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere auch Stromausfall und Auftreten schädlicher Software (z. B. Virenbefall). Für Missbrauch durch Dritte (z. B. Hacker, Versender von Computerviren), für Sicherheitsmängel von Fernmeldenetzen und des Internets und für Kosten von allfälligen Supportleistungen des Werbetreibenden bzw. der Agentur oder von durch den Werbetreibenden bzw. die Agentur beauftragte Dritte ist aeroTELEGRAPH auf keinen Fall verantwortlich. Soweit die Werbemittel nicht auf einem Server von aeroTELEGRAPH liegen sondern durch den Server eines Dritten ausgeliefert werden (sog. Redirect-Verfahren) und der Vertragspartner aeroTELEGRAPH das Werbemittel über Mitteilung der URL des Werbemittels auf dem Server des Vertragspartners bzw. des Dritten bereitstellt, übernimmt aeroTELEGRAPH keine Gewähr und keine Haftung für die Auslieferung der Daten über das Internet sowie auch nicht bezüglich der sich daraus ergebenden weiteren Risiken wie z.B. fehlerfreie Auslieferung und Beschaffenheit des Werbemittels und die Datensicherheit.

9. VERTRAGSDAUER, RÜCKTRITTSRECHT, TERMINVERSCHIEBUNG UND KÜNDIGUNG

9.1. Vertragsdauer
Vertragsbeginn und Vertragsdauer ergeben sich aus dem Werbeauftrag.

9.2. Rücktrittsrecht / Stornierung
Ein Rücktritt seitens des Werbetreibenden bzw. der Agentur ist grundsätzlich ausgeschlossen.
aeroTELEGRAPH kann jedoch nach eigenem Ermessen in einzelnen begründeten Fällen dem Werbetreibenden bzw. der Agentur ein solches Rücktrittsrecht einräumen. Die Stornierung bedarf der Schriftform (E-Mail genügt) und muss eine nachvollziehbare Begründung der Stornierung enthalten. Eine telefonische oder mündliche Stornierung ist nicht möglich. Hält aeroTELEGRAPH den
Rücktritt hingegen für unbegründet, wird ein solcher zu keinem Zeitpunkt gewährt. Wird dem Werbetreibenden bzw. der Agentur ausnahmsweise von aeroTELEGRAPH ein Rücktrittsrecht gewährt, ist der Rücktritt bis spätestens 11 Arbeitstage vor dem vereinbarten Aufschalttermin kostenfrei möglich. Innerhalb der letzten 10 Arbeitstage vor dem vereinbarten Kampagnenstart ist das von aeroTELEGRAPH eingeräumte Rücktrittsrecht des Vertragspartners nur gegen eine pro-
zentuale Entschädigung (Konventionalstrafe) gemessen am Netto/Nettowert des jeweiligen Werbeauftrags möglich:
– zwischen 10 und 6 Arbeitstagen: 25 %
– zwischen 5 und 3 Arbeitstagen: 50 %
– weniger als 3 Arbeitstage vor Kampagnenstart: 100 %
– nach erfolgter Aufschaltung: 100 %

9.3. Terminverschiebung
Die schriftliche Verschiebung eines vereinbarten Aufschaltzeitpunkts ist nur bis 11 Arbeitstage vor dem zunächst vereinbarten Aufschalttermin möglich und steht unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazitäten.

9.4. Beendigung befristeter Verträge
Bei einer im Werbeauftrag eindeutig fixierten Laufzeit endet der Vertrag automatisch am Ende der vereinbarten Laufzeit.

9.5. Kündigung von Verträgen mit Mindestvertragsdauer oder Verträgen mit unbestimmter Laufzeit
Mangels anderweitiger Vereinbarung kann der Vertrag bei einer im Werbeauftrag festgelegten Mindestvertragsdauer von jeder Partei mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf das Ende der Mindestvertragsdauer schriftlich gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht per Ende der Mindestvertragsdauer gekündigt, so verlängert er sich automatisch auf unbestimmte Zeit
und kann mit einer Kündigungsfrist von 60 Tagen auf das Ende jeden Monats schriftlich gekündigt werden. Dasselbe gilt auch für Verträge mit unbestimmter Laufzeit ohne Mindestvertragsdauer.

9.6. Kündigung aus wichtigem Grund
Eine fristlose Kündigung seitens aeroTELEGRAPH aus wichtigem Grund bleibt in jedem Fall vorbehalten. Wichtige Gründe sind insbesondere, aber nicht abschliessend:
– Zahlungsverzug des Vertragspartners gemäss Ziffer 5.2;
– Ein Verstoss gegen die vorliegenden AGB oder andere Verhaltensregeln
– Falls der Vertragspartner Dienstleistungen von aeroTELEGRAPH zu rechtswidrigen oder unsittlichen Zwecken missbraucht.

Im Falle einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund ist aeroTELEGRAPH berechtigt, mit sofortiger Wirkung die Schaltung der Werbemittel auszusetzen. Schadenersatz und weitere Ansprüche bleiben vorbehalten. Im Falle einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund hat der Vertragspartner, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Differenzbetrag zwischen allenfalls gewährten Volumenrabatten und dem Rabatt, wie er sich nach erfolgter Kündigung bezogen auf das tatsächlich bezogene Volumen errechnet, an aeroTELEGRAPH zu erstatten.

10. ÄNDERUNGEN

10.1. Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
aeroTELEGRAPH ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder anzupassen.

10.2. Preisänderungen
aeroTELEGRAPH steht es frei, Preisänderungen vorzunehmen und ihre Werbeplätze jederzeit zu ändern sowie ganz oder teilweise aus dem Angebot zu entfernen. Preisänderungen gegenüber den publizierten Tarifen sind jederzeit möglich. Für rechtsverbindlich zustande gekommene Wer-
beaufträge sind die Preisänderungen nicht wirksam. Preisanpassungen infolge Änderung der Abgabesätze (z. B. Erhöhung der Mehrwertsteuer) gelten nicht als Preiserhöhungen. Eine Weiterentwicklung eines Werbeplatzes oder eine angemessene Anpassung eines Werbemittels aus sachlichen Gründen gilt nicht als Vertragsänderung. Die Angemessenheit einer Weiterentwicklung bzw. Anpassung – z. B. im Rahmen einer Umgestaltung eines Werbeträgers – wird vermutet.

11. SCHRIFTLICHKEIT

Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses einschliesslich Änderungen dieser Klausel bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

12. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle von unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Gleiches gilt bei Auftreten ausfüllungsbedürftiger Lücken.

13. ÜBERTRAGUNG AN DRITTE

Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei auf einen Dritten übertragen werden. Ausgenommen von der Zustimmungserfordernis ist die Übertragung des gesamten Vertrags an einen Rechtsnachfolger und/oder innerhalb des Konzerns. Eine solche Übertragung ist der anderen Partei schriftlich mitzuteilen.

14. GERICHTSSTAND

Das Vertragsverhältnis unterliegt schweizerischem Recht unter Ausschluss des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) und des UN-Kaufrechtsübereinkommens (Wiener Kaufrecht). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist die Stadt Zürich (Schweiz).

aeroTELEGRAPH GmbH, Stand 1. Januar 2019.