Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage einer Aktivistin der Letzten Generation gegen einen Gebührenbescheid der Bundespolizeidirektion Berlin abgewiesen. Diese hatte sich im Jahr 2022 zusammen mit weiteren Personen unbefugt Zutritt zum Gelände des Flughafens Berlin-Brandenburg verschafft und sich dort auf dem Rollfeld festgeklebt. Die Bundespolizei reagierte auf den Vorfall mit verschiedenen Maßnahmen, darunter der verstärkte Schutz der Flughafenumzäunung sowie der Einsatz eines Polizeihubschraubers.
Für diese Maßnahmen stellte die Bundespolizeidirektion Berlin der Klägerin auf Grundlage der Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern Kosten in Höhe von 1017,74 Euro in Rechnung. Gegen diesen Gebührenbescheid erhob die Aktivistin Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Das Gericht entschied nun zugunsten der Bundespolizei.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In zwei weiteren Fällen wurden vergleichbare Forderungen gegenüber anderen Beteiligten bereits rechtswirksam und sind vollstreckbar.