US-Gericht stoppt vorerst Auflösung des Joint Ventures von Aeromexico und Delta

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Der transamerikanische Schulterschluss von Delta Air Lines und Aeroméxico bleibt überraschend bestehen – zumindest vorerst. Ein US-Bundesberufungsgericht hat die Vorgabe des Verkehrsministeriums DOT ausgesetzt, wonach beide Airlines ihre enge Zusammenarbeit zum Jahreswechsel hätten beenden müssen. Damit verschafft das Gericht dem Duo Zeit, während es die Rechtmäßigkeit der Entscheidung prüft.

Delta und Aeroméxico hatten den Eilaufschub beantragt. Ein abrupter Ausstieg aus dem Joint Venture sei «praktisch kaum machbar», argumentierten sie – zu eng seien Netzwerke, Flugpläne und Vertriebsstrukturen miteinander verwoben. Gemeinsam bedienen beide derzeit gut ein Fünftel des US-Mexiko-Marktes.

Das DOT hatte der Partnerschaft im Frühjahr die kartellrechtliche Immunität entzogen. Hintergrund sind politische Eingriffe der früheren mexikanischen Regierung am Hauptstadtflughafen: Slot-Umverteilungen, Einschränkungen für Frachter und blockierte neue Routen hatten aus Sicht Washingtons das Marktgleichgewicht verzerrt. Die US-Behörde reagierte unter anderem mit Kapazitäts- und Streckenbeschränkungen für mexikanische Airlines – und eben der Auflösung des Joint Ventures.

Mexiko kündigte weitere Gespräche mit den USA im Dezember an. Beide Seiten hoffen, die bilateralen Streitpunkte noch vor Jahresende auszuräumen. Bis dahin bleibt die Kooperation zwischen Delta und Aeroméxico bestehen.

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