Schweiz übernimmt neue EU-Regeln für die Luftfahrt

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Die Schweiz passt ihr Luftfahrtrecht erneut an die EU an. Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Luftverkehrsabkommens hat beschlossen, mehrere neue EU-Bestimmungen zu übernehmen – darunter Vorgaben für die Bodenabfertigung, das Flugverkehrsmanagement und die Flugsicherheit. Sie treten am 1. Februar 2026 in Kraft.

Für Groundhandler gelten künftig strengere Anforderungen an Sicherheits- und Informationsschutzsysteme, inklusive Meldepflichten und neuen Vorgaben für Ausbildung sowie Geräteeinsatz. Zudem übernimmt die Schweiz die aktualisierte SES-Verordnung und bleibt damit Teil des einheitlichen europäischen Luftraums.

Weitere Regelungen betreffen Wettbewerbsfragen bei Fusionen und die Anerkennung von in Drittstaaten ausgestellten Lizenzen für Fluglotsinnen und -lotsen.

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