Die Schweiz passt ihr Luftfahrtrecht erneut an die EU an. Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Luftverkehrsabkommens hat beschlossen, mehrere neue EU-Bestimmungen zu übernehmen – darunter Vorgaben für die Bodenabfertigung, das Flugverkehrsmanagement und die Flugsicherheit. Sie treten am 1. Februar 2026 in Kraft.
Für Groundhandler gelten künftig strengere Anforderungen an Sicherheits- und Informationsschutzsysteme, inklusive Meldepflichten und neuen Vorgaben für Ausbildung sowie Geräteeinsatz. Zudem übernimmt die Schweiz die aktualisierte SES-Verordnung und bleibt damit Teil des einheitlichen europäischen Luftraums.
Weitere Regelungen betreffen Wettbewerbsfragen bei Fusionen und die Anerkennung von in Drittstaaten ausgestellten Lizenzen für Fluglotsinnen und -lotsen.