Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Luftverkehrsabkommens Schweiz-EU hat am 23.11.2023 die Übernahme verschiedener Erlasse durch die Schweiz beschlossen. Sie dienen dazu, die Flugsicherheit im europäischen Raum weiter zu stärken. Der Bundesrat hatte die Übernahme dieser Bestimmungen an seiner Sitzung vom 15.11.2023 genehmigt. Sie treten am 1. Februar 2024 in Kraft.
Der Ausschuss verabschiedete die Übernahme von Anpassungen in mehrere EU-Verordnungen:
Eine Verordnung enthält die technischen Vorschriften und Verwaltungsverfahren, die im gewerblichen Luftverkehr tätige Luftfahrtunternehmen aus Drittländern für eine Genehmigung des Flugbetriebs auf EU- oder Schweizer Boden benötigen. Die angepassten Bestimmungen erlauben einen risikobasierten Ansatz bei der Zulassung von Betreibern aus Drittstaaten und mehr Effizienz bei der Aufsicht durch die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA).
Mehrere Verordnungsanpassungen betreffen die Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist. Die Aktualisierungen ermöglichen u.a., den Informationsprozess zwischen den EU, den Mitgliedstaaten und den Luftfahrtunternehmen zu verbessern.
Weitere geringfügige Anpassungen in den Verfahren oder technischen Anforderungen ergeben sich für Fluglotsen, Instandhaltungspersonal sowie deren Ausbildungsstätten und bei Rettungshubschraubern.