Das deutsche Bundeskartellamt hat dem Erwerb einer zehnprozentigen Beteiligung der deutschen an der lettischen Fluggesellschaft zugestimmt – trotz wettbewerblicher Bedenken auf einigen Strecken zwischen Deutschland und dem Baltikum. Da es sich dabei laut Behörde um sogenannte Bagatellmärkte mit geringen Umsätzen handelt, war eine Untersagung rechtlich nicht möglich. Mit der Beteiligung erhält Lufthansa spürbaren Einfluss auf Air Baltic. Zusätzlich wurde die bestehende Wet-Lease-Kooperation erweitert, bleibt laut Kartellamt aber wettbewerblich unbedenklich. Ein Kontrollwechsel liegt nicht vor – daher war keine Prüfung durch die EU-Kommission erforderlich.