Das Oberverwaltungsgericht Münster hat nach dem mündlichen Verfahren um die verlängerten Flugbetriebszeiten am Flughafen in NRW die Änderungsgenehmigung der Bezirksregierung Münster vom 1. August 2018 für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatten die Stadt Unna, deren Einwand als unbegründet abgewiesen wurde, und fünf Privatpersonen. Die Richter haben in ihrer Entscheidung ausgeführt, dass der festgestellte Bedarf für die Zulassung von Nachtflugverkehr besteht, jedoch die Lärmschutzbelange nicht korrekt abgewogen wurden. Sie wiesen darauf hin, dass die derzeit gültige Genehmigung nicht aufgehoben ist und darüber hinaus die Möglichkeit besteht, dass Abwägungsmängel in einem ergänzenden Verfahren korrigiert werden können. «Es ist sehr bedauerlich, dass auch die ergänzte Genehmigung vor Gericht nicht Stand gehalten hat. Wir werden nach Erhalt des Urteils alle Hinweise des Gerichts bewerten und alle Möglichkeiten ausschöpfen um eine stabile, rechtskräftige Genehmigung für den bestätigten Nachtflugbedarf zu realisieren», kommentiert Ludger van Bebber, Geschäftsführer des Dortmund Airport.