Icao: Russland verletzte internationales Luftrecht im Fall MH17

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Der Rat der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation hat erstmals in seiner Geschichte eine inhaltliche Entscheidung in einem Streitfall zwischen Mitgliedstaaten gefällt. Er stellte fest, dass Russland gegen internationales Luftrecht verstoßen hat – im Zusammenhang mit dem Abschuss von Malaysia-Airlines-Flug MH17 im Jahr 2014 über der Ostukraine.

Der Rat der Icao folgte damit den Argumenten Australiens und der Niederlande, die Russland eine Verletzung von Artikel 3 bis des Chicagoer Abkommens vorgeworfen hatten. Dieser Artikel verpflichtet Staaten, keine Waffen gegen Zivilluftfahrzeuge im Flug einzusetzen.

Die Entscheidung erfolgte nach umfangreichen schriftlichen und mündlichen Anhörungen in mehreren Sitzungen. Eine ausführliche Begründung soll zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden.

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