Gericht gibt Air Berlin und Etihad weitgehend Recht

Air Berlin hat im Streit um ihre Codeshare-Flüge mit Etihad einen Zwischensieg errungen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied, dass 26 der 31 beanstandeten Flüge bis zum Ende des Winterflugplans am 26. März 2016 zu bewilligen sind. Nur fünf innerdeutsche Gemeinschaftsflüge wurden nicht zugelassen.

Air Berlin begrüßt die Entscheidung. «Dies ist ein positives Ergebnis für uns. Wir freuen uns über die Entscheidung und fühlen uns in unserem bisherigen Vorgehen bestätigt. Das Urteil hat Signalwirkung für unsere Fluggäste und ist ein Sieg für mehr Wettbewerb im deutschen Luftverkehr. Die deutschen Fluggäste genießen damit weiterhin Wahlfreiheit.» Mit diesem Urteil sei die Basis dafür geschaffen worden, dass Air Berlin mit derPartnerin Etihad Airways nachhaltig wachsen könne.

Top-Jobs

bwlv

Fluggerätmechaniker (m/w/d)

BWLV-Motorflugschule Hahnweide
Vollzeit
Kirchheim/Teck
Top jobs
Deutschland
Feste Anstellung
Flugschule
Pilatus Logo

Team Leader Account Management

Pilatus Flugzeugwerke AG
Vollzeit
Top jobs
Schweiz
Feste Anstellung
Flugzeughersteller
Hahnair Logo

Compliance Monitoring Manager (all genders)

Hahn Air Lines GmbH
Vollzeit
Düsseldorf
Top jobs
Deutschland
Feste Anstellung
Luftfahrt
Etihad Job

Captain A320

Etihad Airways
Vollzeit
Abu Dhabi
Top jobs
United Arab Emirates
Feste Anstellung