Frachtkartell: SAS erringt Teilsieg vor EU-Gericht

Im Jahr 2015 hob das EU-Gericht die frühere Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2010 auf. Am 17. März 2017 wiederholte die Europäische Kommission ihre Entscheidung und verhängte gegen SAS Cargo und die SAS-Gruppe sowie elf weitere Fluggesellschaften Geldbußen wegen der Beteiligung an einem globalen Kartell im Luftfrachtsektor. SAS wurde zu einer Geldbuße in Höhe von 70,2 Millionen Euro verurteilt, legte jedoch im Mai 2017 vor dem Europäischen Gericht Berufung ein.

Am Mittwoch (30. März) hat das Gericht die zweite Entscheidung der Europäischen Kommission teilweise für nichtig erklärt, einschließlich eines Teils der Geldbuße, die bereits gezahlt wurde. SAS wird das Urteil nun prüfen, um das weitere Vorgehen festzulegen, und schließt nicht aus, ein weiteres Rechtsmittel beim höchsten EU-Gericht, dem Gerichtshof der Europäischen Union, einzulegen. SAS wird auch die Zivilklagen prüfen, die größtenteils auf der nun teilweise aufgehobenen Entscheidung beruhen, weiterhin bestreiten.

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