Das schweizerische Bundesverwaltungsgericht hat am 16. Oktober 2019 eine Beschwerde abgelehnt, mit der satellitengestützte Instrumentenanflüge auf die Piste 32 (Südanflug) des Flughafens Bern hätten verhindert werden sollen. Mit dem neuen satellitengestützten Anflugverfahren soll mittelfristig das bestehende Anflugverfahren abgelöst und dadurch der Südanflug sicherer und robuster gemacht werden. Zudem können Siedlungsgebiete wie die Stadt Bern oder Muri entlastet werden, ohne dass im Raum Emmental/Berner Oberland die Belastung signifikant zunimmt. Über den Zeitpunkt der Einführung des neuen Verfahrens wird entschieden, sobald das Urteil rechtskräftig wird.