Swiss hat alle offenen Rückerstattungen abgearbeitet

Swiss International Air Lines hat die bis Ende Juli eingegangenen Rückerstattungsanträge von Reiseveranstaltern in der Schweiz abgearbeitet, die dem Pauschalreisegesetz unterliegen. Damit hat sie die Auflage der Regierung für die Staatshilfe erfüllt. Einzelne bearbeitungsintensive Fälle, die zurzeit noch offen sind, werden zeitnah abgeschlossen. «Ich bin sehr froh, dass wir den Rückstand abarbeiten und die Auflage des Bundes wie geplant erfüllen konnten», sagt Tamur Goudarzi Pour, Kommerzchef von Swiss. «Bereits seit Ende Juli können Reisebüros und Reiseveranstalter wieder die automatisierte Rückerstattungsfunktion im GDS nutzen, was den Auszahlungsprozess für unsere Vertriebspartner normalisiert hat».

Bei den Direktkunden von Swiss konnten die Rückerstattungsanträge, welche bis Ende Juli eingegangen sind, bis Ende September abgearbeitet werden. Auch hier sind einzelne komplexe Fälle noch offen, die baldmöglichst abgeschlossen werden. «Wir konnten unser Versprechen halten, trotzdem möchte ich mich aber nochmals bei den betroffenen Kunden in aller Form für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen», sagt Goudarzi Pour.

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